T-Online: Keine Speicherung von Verbindungsdaten

Wirtschaft & Firmen Das Amtsgericht Darmstadt hat gestern beschlossen, dass T-Online die Verbindungsdaten seiner Kunden nicht mehr ohne weiteres speichern darf. Das Gericht betonte zwar ausdrücklich, dass dies nützlich sei, um Straftaten aufzuklären, andererseits wurde aber auch erwähnt, dass es die aktuelle Rechtslage im Grunde nicht zulässt. Der Provider ist nun nicht mehr berechtigt, die so genannten IP-Adressen auf Dauer zu speichern, wogegen Beginn und Ende der Verbindung, einschließlich des Datenvolumens, aufbewahrt und, sofern sowohl konkrete Beweise und die Erlaubnis vorliegen, zu Nachforschungen verwendet werden dürfen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kritisierte man den Beschluss bereits, denn künftige Ermittlungen über Verbrechen im Internet würden einen größeren Arbeitsaufwand erfordern.

Zudem sind sämtliche Kritiker der Ansicht, dass die Aufklärungsquote in diesem Bereich deutlich sinken wird. Praktisch gesehen hätte die neue Regelung vorerst nur schlechte Seiten. Denn während Verbrecher oder Cracker trotz ihrer Aktivitäten nicht auf die Schnelle identifiziert werden können, ist deren Opfern kein ausreichender Schutz geboten.
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Interessante Artikel & Testberichte
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!