T-Online: Keine Speicherung von Verbindungsdaten
Der Provider ist nun nicht mehr berechtigt, die so genannten IP-Adressen auf Dauer zu speichern, wogegen Beginn und Ende der Verbindung, einschließlich des Datenvolumens, aufbewahrt und, sofern sowohl konkrete Beweise und die Erlaubnis vorliegen, zu Nachforschungen verwendet werden dürfen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kritisierte man den Beschluss bereits, denn künftige Ermittlungen über Verbrechen im Internet würden einen größeren Arbeitsaufwand erfordern.Zudem sind sämtliche Kritiker der Ansicht, dass die Aufklärungsquote in diesem Bereich deutlich sinken wird. Praktisch gesehen hätte die neue Regelung vorerst nur schlechte Seiten. Denn während Verbrecher oder Cracker trotz ihrer Aktivitäten nicht auf die Schnelle identifiziert werden können, ist deren Opfern kein ausreichender Schutz geboten.
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Home Assistant 2026.7 ::
d-hubs - Heute 14:38 Uhr -
Tails - die Linux-Distribution, die konsequent auf Privatsphäre und An
d-hubs - Heute 13:49 Uhr -
Dr.Parted Live 26.07: eine bootfähige GNU/Linux-Distri
d-hubs - Vorgestern 19:10 Uhr -
Intenret nicht gefunnden
Doodle - Vorgestern 17:08 Uhr -
LibreOffice-Community Update: Die News im Juni 2026
d-hubs - 03.07. 23:24 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen