T-Online: Keine Speicherung von Verbindungsdaten
Der Provider ist nun nicht mehr berechtigt, die so genannten IP-Adressen auf Dauer zu speichern, wogegen Beginn und Ende der Verbindung, einschließlich des Datenvolumens, aufbewahrt und, sofern sowohl konkrete Beweise und die Erlaubnis vorliegen, zu Nachforschungen verwendet werden dürfen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kritisierte man den Beschluss bereits, denn künftige Ermittlungen über Verbrechen im Internet würden einen größeren Arbeitsaufwand erfordern.Zudem sind sämtliche Kritiker der Ansicht, dass die Aufklärungsquote in diesem Bereich deutlich sinken wird. Praktisch gesehen hätte die neue Regelung vorerst nur schlechte Seiten. Denn während Verbrecher oder Cracker trotz ihrer Aktivitäten nicht auf die Schnelle identifiziert werden können, ist deren Opfern kein ausreichender Schutz geboten.
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