T-Online darf Vertragslaufzeiten nicht verlängern
Der Internet-Anbieter freenet.de bezeichnete dies als ein "wettbewerbswidriges Verhalten". T-Online kann jedoch in nächster Zeit juristische Schritte einleiten. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) ist der Ansicht, "dass eine derartige versteckte Vertragsverlängerung unzulässig und darum zurückzunehmen" sei.
Jürgen Grützner, Geschäftsführer von VATM, äußerte sich wie folgt: "In einer Zeit, da die Marktteilnehmer sich engagiert und gemeinsam mit der Politik für mehr Transparenz und Kundenschutz im Markt stark machen, ist eine derart kundenunfreundliche und intransparente Vorgehensweise kontraproduktiv und damit inakzeptabel."
Das Vorgehen von T-Online würde neben den Kunden ebenso den gesamten Markt beeinflussen. Im Mai dieses Jahres erhielten sämtliche T-Online-Kunden eine E-Mail, die darauf hinwies, dass die Vertragslaufzeit ab dem 1. Juli ein Jahr betragen werde. Nicht nur Verbraucherschützer kritisierten diese Einführung, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mahnte den Rosa Riesen sogar ab.
Quelle: heise online
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