eBay wurde wegen Werbe-Slogan verklagt
Schon vor einiger Zeit reservierte sich der Unternehmensberater den Slogan. Einem Bericht der Tageszeitung Die Welt zu Folge könnte sich die Entscheidung des Richters auf das Auktionshaus negativ auswirken, denn theoretisch gesehen können in Zukunft Produkte mit diesem Werbe-Spruch angepriesen werden, auch, wenn sie in keiner Verbindung mit eBay stehen.Ein Pressesprecher von eBay aber ist der Ansicht, dass die von Die Welt aufgestellten Theorien nicht in die Realität übergehen werden und daher keinerlei Gefahr auf eine mögliche Verwechslungsgefahr zwischen eBay und einem Drittanbieter bestehe. Komisch allerdings ist, dass sich der Unternehmensberater nicht schon früher zu Wort gemeldet hat, denn eine derartige Werbung wird von eBay bereits seit Oktober 2003 betrieben.
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