eBay wurde wegen Werbe-Slogan verklagt

Das Landgericht Hamburg gab einem Unternehmensberater Recht, der eine Klage an eBay gestellt hatte. Das Internet-Auktionshaus ist nun nicht mehr berechtigt, den Werbe-Slogan 3...2...1...meins! ohne Einschränkungen zu nutzen, dazu gehören zum Beispiel die ... mehr...

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