USA: Hersteller von P2P-Programmen haftbar
Die Hersteller von P2P-Software hatten bisher argumentiert, dass die Software auch für eine Reihe anderer legaler Bestimmungen eingesetzt werden könne und daher nach dem so genannten Betamax-Urteil rechtlich nicht angreifbar sei. 1984 war Sony vor dem Obersten Gerichtshof die Legalität seines Videoformats Betamax zugesichert worden, nachdem es Klagen gegeben hatte, dass man die Geräte auch zum illegalen Vervielfältigen von Medien einsetzen könne.
Einer der Richter teilte mit, dass man zu dem Schluß gekommen sei, dass jemand, der eine Software verteilt, deren Zweck offenbar das Verletzen von Urheberrechten ist, für die daraus resultierenden Urheberrechtsverletzungen durch Dritte verantwotlich gemacht werden kann. Die beiden beklagten Software-Hersteller Grokster und StreamCast sollen bereits seit dem ersten Tag der Verfügbarkeit ihrer Software (Grokster u. Morpheus), die Möglichkeit illegal geschützte Inhalte herunterzuladen als Werbeargument verwendet haben.
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