T-Online darf Vertragslaufzeiten nicht verlängern

Wirtschaft & Firmen Der T-Online International AG wurde vom Landgericht Hamburg ausdrücklich verboten, bei DSL-Zeit- und Volumentarifen die Kündigungsfrist zu verlängern, ohne die Kunden auf derartige Veränderungen in einer unmissverständlich deutlichen Form darauf ... mehr...

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