Nutzer von T-Online System handeln fahrlässig
Bei dieser Bezahlart muss der Kunde seine PIN für das Online-Banking angeben. Macht ein Kunde von dieser Zahlart gebrauch und gibt die PIN an, so verstößt er gegen seine Sorgfaltspflicht im Online Zahlungsverkehr. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) bestätigte gegenüber WISO, dass der Kunde dann für eventuelle Schäden selber verantwortlich ist und die Bank nicht haftet.

Beispiel anhand des Onlineshops der Firma Medion
Den Banken selber ist dieses Problem seit längerem bekannt, daran ändern möchten sie aber nichts - der ZKA wollte sich dazu auch nicht weiter äußern. Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale nannte diese Zurückhaltung der Banken unverantwortlich „es sei nicht zu verstehen, dass die Banken und Sparkassen das zulassen. Einerseits fordern sie von den Kunden strikt, die PIN niemandem zu geben. Hier sehen sie aber zu, wie Anbieter eine Grauzone schaffen und dem Kunden die PIN klauen wollen.“
T-Online selber glaubt nicht, dass Kunden gegen die AGB’s der Banken verstoßen und ist außerdem nicht der Meinung Verantwortung für eventuelle Schäden zu tragen, dabei stützt man sich auf ein Rechtsgutachten. WISO weißt daraufhin, dass alle Kunden, welche dieses T-Online Bezahl-System schon einmal genutzt haben, unverzüglich ihre PIN ändern sollten.
Heute Abend um 19:25 Uhr liefert das ZDF-Magazin einen Beitrag zu diesem Thema.
Quelle: Wiso.de
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