Nutzer von T-Online System handeln fahrlässig

Deutschlands größter Provider T-Online bietet seit Dezember 2002 für Webshops die Bezahlmöglichkeit „Online Überweisung“ an. Das Magazin „WISO“ fand jetzt heraus, dass Nutzer von diesem Angebot gegen die AGB (Allgemeinen ... mehr...

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