E-Auto-Privilegien: Neue Regeln für das Parken und Laden geplant

Freies Parken, entspanntes Laden und Sonderrechte bis 2035: Das Parlament verlängert die Verkehrsprivilegien für Elektroautos. Für neuere Plug-in-Hybride schreibt die Novelle des Elektromobilitäts­gesetzes künftig jedoch strengere Vorgaben vor.
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Nadine Dressler
  • Privilegien für Elektroautos werden bis zum 31. Dezember 2035 verlängert
  • Kommunen dürfen E-Autos künftig auch vom Anwohnerparken befreien
  • Beim öffentlichen Laden entfällt die Pflicht für ein spezielles E-Kennzeichen
  • Sonderrechte gelten bald auch für E-Busse sowie schwere Nutzfahrzeuge
  • Für Hybridautos steigt die Mindestreichweite von 40 auf 80 Kilometer
  • Vor dem Inkrafttreten der Novelle muss noch der Bundesrat zustimmen

Neue Regeln für das Parken

Fahrer von Elektroautos sollen bis zum 31. Dezember 2035 Sonderrechte im Straßenverkehr nutzen können. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag eine Novelle des Elektromobilitätsgesetzes, die die bislang bis Ende 2026 befristeten Privilegien verlängern soll. Künftig sollen Elektroautos dann auch beim Anwohnerparken von Gebühren befreit werden können.

Beim Laden an öffentlichen Säulen soll die Pflicht für ein spezielles Nummernschild entfallen. Die Verknüpfung von Ladevorgang und Nummernschild führte bislang häufig zu rechtlichen Unklarheiten. Künftig soll es ausreichen, dass das Fahrzeug an der Station lädt.


Über die Vergünstigungen entscheiden weiterhin die Städte und Gemeinden. Bislang nutzen nur wenige Kommunen die Möglichkeiten des Gesetzes, um kostenloses Parken oder die Nutzung von Busspuren flächendeckend zu erlauben. Autofahrer müssen daher weiterhin die örtliche Beschilderung beachten.

Wie der Bundestag berichtet, soll das Gesetz künftig auch für Elektrobusse, schwere Nutzfahrzeuge und leichte vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L6e gelten. Damit will die Bundesregierung die Elektrifizierung des gewerblichen Verkehrs fördern.

Die Reform ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030, der die Verbreitung emissionsfreier Antriebe langfristig unterstützen soll.

Strengere Vorgaben für Hybride

Für extern aufladbare Hybridfahrzeuge sollen künftig strengere Vorgaben gelten. Diese orientieren sich an den seit 2025 geltenden Regeln der Dienstwagenbesteuerung. Die Fahrzeuge müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 statt bislang 40 Kilometern erreichen oder dürfen höchstens 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen. Plug-in-Hybride, die vor Inkrafttreten der Novelle zugelassen wurden, sollen ihr E-Kennzeichen behalten.

Die wichtigsten Änderungen

  • Sonderrechte verlängern: Die bislang bis Ende 2026 befristeten Privilegien für Elektrofahrzeuge sollen bis zum 31. Dezember 2035 gelten.
  • Gebührenfreies Anwohnerparken ermöglichen: Kommunen sollen Elektroautos künftig von den Gebühren für das Anwohnerparken befreien können.
  • Laden ohne E-Kennzeichen: Beim Laden an öffentlichen Säulen soll kein spezielles Nummernschild mehr erforderlich sein. Entscheidend soll sein, dass das Fahrzeug tatsächlich lädt.
  • Weitere Fahrzeugklassen einbeziehen: Die Regelungen sollen auch für Elektrobusse, schwere Nutzfahrzeuge und leichte vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L6e gelten.
  • Vorgaben für Plug-in-Hybride verschärfen: Die erforderliche elektrische Mindestreichweite soll von 40 auf 80 Kilometer steigen. Alternativ bleibt ein CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer zulässig. Bereits vor Inkrafttreten zugelassene Fahrzeuge sollen ihr E-Kennzeichen behalten.
  • Parkregelung an Ladesäulen dauerhaft verankern: Die Regelung zum Parken an öffentlichen Ladestationen soll über 2035 hinaus gelten können.
  • Wirkung überprüfen: Die Bundesregierung soll bis Mitte 2030 einen Bericht über Nutzung und Wirkung der Sonderrechte vorlegen.
Infografik E-Autos auf dem Vormarsch: Neuzulassungen in Deutschland 2026E-Autos auf dem Vormarsch: Neuzulassungen in Deutschland 2026

Hintergrund der Privilegien

Das Elektromobilitätsgesetz gilt seit Juni 2015. Es gibt Kommunen Möglichkeiten, umweltfreundliche Antriebe vor Ort zu fördern. Die Bundesregierung hält einen vollständigen Verzicht auf die Sonderrechte derzeit nicht für sinnvoll, da der Markt für Elektromobilität weitere Anreize benötige.

Die Befristung bis 2035 geht auf eine Forderung des Bundesrates zurück, der die Bundesregierung zugestimmt hat. Eine von den Ländern gewünschte Ausweitung der Evaluierungen lehnte sie unter Verweis auf den Bürokratieabbau ab. Die Regelung zum Parken an öffentlichen Ladestationen könnte dagegen unbefristet gelten. Sie soll dauerhaft gesetzlich verankert werden, da sie die Funktionsfähigkeit der Ladeinfrastruktur sichert. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss der Bundesrat zustimmen.

Nutzt eure Gemeinde die Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes oder zahlt ihr reguläre Parkgebühren? Teilt eure Erfahrungen in den Kommentaren!

Siehe auch:
Nadine Dressler

Redakteurin für Windows & Netzwerke

Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.

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