Gericht erklärt Teslas Autopilot und FSD zu irreführenden Begriffen

Tesla täuscht Kunden mit den Begriffen Autopilot und Full Self-Driving, urteilte ein Richter in Kalifornien. Dem E-Auto-Pionier droht nun ein temporärer Verkaufsstopp, sollte die Werbung nicht binnen 60 Tagen an die realen Fähigkeiten angepasst werden.
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Richter rügt Tesla-Werbung

Ein Verwaltungsrichter in Kalifornien hat entschieden, dass Tesla mit der Vermarktung seiner Fahrerassistenzsysteme "Autopilot" und "Full Self-Driving" (FSD) Verbraucher in die Irre führt. Das Urteil bestätigt die Vorwürfe der kalifornischen Verkehrsbehörde (DMV), wonach der E-Auto-Pionier den falschen Eindruck erweckt, seine Fahrzeuge könnten vollständig autonom fahren. Als Konsequenz droht dem Unternehmen der 30-tägige Entzug der Verkaufslizenz im Bundesstaat an der Westküste. Das DMV gewährt Tesla jedoch eine Frist von 60 Tagen, um die beanstandeten Marketingmaterialien zu korrigieren und die Bezeichnungen den tatsächlichen Fähigkeiten anzupassen.

Das Gericht fand deutliche Worte für die Praxis des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf das FSD-Paket, das Kunden in den USA derzeit 8000 Dollar kostet. Die Bezeichnung "Full Self-Driving" sei "tatsächlich und eindeutig falsch". Technisch sind sowohl der Autopilot als auch FSD lediglich als Level-2-Assistenzsysteme nach SAE-Standard klassifiziert. Das bedeutet, dass der Fahrer zu jeder Zeit die volle Verantwortung trägt und den Verkehr überwachen muss. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Verbraucher durch die Namensgebung und begleitende Werbetexte fälschlicherweise annehmen könnte, das Fahrzeug benötige keine ständige Überwachung.

Bedeutung für den Markt

Wie Bloomberg berichtet, hätte ein tatsächlicher Verkaufsstopp gravierende wirtschaftliche Folgen für den Konzern. Kalifornien ist nicht nur der bevölkerungsreichste US-Bundesstaat, sondern traditionell auch Teslas wichtigster Absatzmarkt in den USA, wo etwa jedes zehnte weltweit ausgelieferte Fahrzeug des Herstellers an einen Kunden übergeben wird.

Zudem betreibt das Unternehmen im kalifornischen Fremont eine seiner größten Fabriken mit rund 20.000 Mitarbeitern. Eine vom Richter ebenfalls empfohlene Aussetzung der Herstellerlizenz für die Produktion wurde vom DMV jedoch bereits abgewendet, sodass die Fertigung in Fremont vorerst nicht gefährdet ist.

Tesla hatte im Verfahren argumentiert, dass die Werbeaussagen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt seien und es sich bei Aussagen über Autonomie um Absichtserklärungen für die Zukunft handele. Das Gericht verwarf diese Argumentation mit dem Hinweis, dass die Verwendung der Gegenwartsform in der Werbung ("Das System ist so konzipiert...") Tatsachenbehauptungen darstelle, die nicht der Realität entsprächen. Auch Teslas Einwand, man habe die Bezeichnung auf der Website und in der App bereits in "Full Self-Driving (Supervised)" geändert, reichte dem Richter nicht aus, um den Vorwurf der Täuschung zu entkräften.

Trotzige Reaktion

Das Unternehmen reagierte verhalten trotzig auf den Richterspruch und erklärte, dass der Verkauf in Kalifornien ununterbrochen weitergehen werde. Man betonte, dass es sich um eine reine Verbraucherschutz-Maßnahme handele, bei der sich kein einziger Kunde über Probleme beschwert habe. Dennoch steht Tesla unter Druck: Sollte das Unternehmen die Auflagen des DMV innerhalb der gesetzten Frist nicht erfüllen, besitzt die Behörde nun die richterliche Rückendeckung, den Verkaufsstopp tatsächlich durchzusetzen. Das würde Tesla in einer kritischen Phase treffen, in der der Konkurrenzdruck durch andere Hersteller wächst.

Die Entscheidung in Kalifornien könnte Signalwirkung für weitere juristische Auseinandersetzungen haben. Gegen Tesla laufen diverse Sammelklagen und Untersuchungen, unter anderem durch die US-Börsenaufsicht SEC und das Justizministerium, die sich ebenfalls mit der Vermarktung der Assistenzsysteme befassen. Auch die Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA untersucht Hunderte von Unfällen, bei denen der Autopilot aktiviert war. Das aktuelle Gerichtsurteil liefert jetzt erstmals eine amtliche Bestätigung dafür, dass die bisherige Kommunikation die Grenzen des Zulässigen überschritten hat.

Das Urteil setzt Tesla unter Zugzwang, seine Bezeichnungen anzupassen. Haltet ihr die Begriffe "Autopilot" und "Full Self-Driving" für irreführend oder ist die Technik für euch klar verständlich? Schreibt uns eure Meinung gerne in die Kommentare!

Zusammenfassung
  • Kalifornischer Richter bezeichnet Teslas Autopilot als irreführende Werbung
  • Tesla droht 30-tägiger Verkaufsstopp bei Nichtänderung der Bezeichnungen
  • Begriff Full Self-Driving ist laut Gericht eindeutig falsch und irreführend
  • Fahrerassistenzsysteme sind nur Level 2 und erfordern ständige Überwachung
  • Kalifornien ist für Tesla wichtiger Absatzmarkt mit etwa 10 % aller Verkäufe
  • Tesla argumentierte erfolglos mit Meinungsfreiheit und Zukunftsvisionen
  • Urteil könnte Signalwirkung für weitere laufende Klagen gegen Tesla haben

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