Gericht bestätigt: Amazon Prime-Preiserhöhung 2022 war unzulässig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass Amazons Preisanpassungsklausel für das Prime-Abonnement unwirksam ist. Damit wies das Gericht die Berufung des Unternehmens ab, Kunden könnten nun zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.
Amazon, shopping, E-Commerce, Logistik, Paket, Logistikzentrum, Pakete, Box, Amazon Logo, Paketdienst, Paketzusteller, Logistikunternehmen, Paketzentrum

Prime-Preiserhöhung vor Gericht gescheitert

Im Sommer 2022 informierte Amazon seine Prime-Kunden in Deutschland über eine Preiserhöhung mit dem Hinweis auf gestiegene Kosten durch Inflation. Seit dem 15. September 2022 kostet die monatliche Mitgliedschaft 8,99 Euro statt 7,99 Euro, bei jährlicher Zahlung stieg der Preis von 69 auf 89,90 Euro.

Verbraucherzentrale klagt erfolgreich

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen die Preiserhöhung, weil Amazon sich ohne Zustimmung das Recht zur Preisänderung eingeräumt hatte. Vorstand Wolfgang Schuldzinski nannte das neue Urteil ein wichtiges Signal für Verbraucher, da Unternehmen Preise laufender Verträge nicht einseitig anpassen dürfen.


Rückzahlungen möglich

Das OLG sah die Klausel als intransparent und verbraucherfeindlich an. Prime-Kunden, die bereits vor der Preiserhöhung ein Jahresabo hatten, zahlten seitdem teils deutlich zu viel.

Verbraucher müssen Rückforderungen jedoch selbst bei Amazon geltend machen und sich dabei auf das Urteil berufen. Experten rechnen mit Erstattungen in Millionenhöhe. Die Verbraucherzentrale plant eine Sammelklage, um Rückzahlungen für viele Kunden zu bündeln. Interessierte können sich bereits für den Info-Newsletter anmelden, um über den Fortgang des Verfahrens informiert zu bleiben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Amazon will das Urteil prüfen und erwägt eine Revision beim Bundesgerichtshof. In Österreich hat der Konzern in einem ähnlichen Fall nach einer Klage bereits Rückzahlungen geleistet - ein mögliches Vorbild für Deutschland.

Habt ihr als Prime-Kunden schon überlegt, eine Rückzahlung zu fordern? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren!

Wer kann Geld von Amazon zurückfordern?
Rückforderungsberechtigt sind alle Amazon-Prime-Kund:innen in Deutschland, die seit dem 15. September 2022 höhere Beiträge gezahlt haben. Dies betrifft sowohl monatlich als auch jährlich zahlende Mitglieder, da die Preiserhöhung laut Gericht unzulässig war.

Voraussetzung ist, dass das Abo nach der Preisänderung weiterlief. Wer also vor dem 15. September 2022 kündigte, ist nicht sabei. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Amazon direkt unter Verweis auf das Urteil zur Rückzahlung aufzufordern.
Wie viel Geld kann ich zurückbekommen?
Bei monatlicher Zahlung ergibt sich ein Rückforderungsbetrag von bis zu 28 Euro (1 Euro pro Monat seit September 2022). Bei jährlicher Zahlung liegt der Betrag bei bis zu 62,70 Euro - abhängig vom Zeitpunkt der Verlängerung.

Die genaue Summe hängt vom individuellen Zahlungsmodell und dem Zeitraum ab. Wer mehrere Jahre betroffen war, kann entsprechend mehr zurückfordern. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür Unterstützung und Rechenhilfen an.
Wie fordere ich mein Geld zurück?
Eine formlose Rückforderung per E-Mail oder über das Kontaktformular bei Amazon genügt. Dabei sollte auf das Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25) verwiesen und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge verlangt werden.

Es empfiehlt sich, den Zeitraum der Zahlungen sowie die Zahlungsart (monatlich oder jährlich) anzugeben. Eine Vorlage stellt die Verbraucherzentrale NRW möglicherweise zur Verfügung oder bietet sie auf ihrer Website an.
Was bedeutet das Urteil für laufende Abos?
Das Urteil betrifft nur die Preiserhöhung von 2022. Es bedeutet nicht automatisch, dass Amazon die Preise senken muss - aber künftige Anpassungen müssen transparent und mit Zustimmung der Kund:innen erfolgen.

Wer aktuell ein Prime-Abo hat, sollte die Vertragsbedingungen genau prüfen. Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung könnten auch künftig angreifbar sein, wenn sie auf ähnlichen Klauseln beruhen.
Ist das Urteil schon rechtskräftig?
Nein, das Urteil des OLG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Diese Möglichkeit wurde ausdrücklich zugelassen.

Dennoch können Verbraucher:innen bereits jetzt Rückforderungen stellen. Die Verbraucherzentrale NRW sieht das Urteil als starkes Signal und bereitet parallel eine Sammelklage vor, um die Rechte der Betroffenen zu sichern.
Wie funktioniert die geplante Sammelklage?
Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage, um die Rückzahlungen kollektiv einzufordern. Noch ist die Klage nicht eingereicht, daher ist eine Eintragung ins Klageregister derzeit nicht möglich.

Interessierte können sich aber schon jetzt für den Newsletter zur Sammelklage anmelden. So bleiben sie informiert und erhalten eine Benachrichtigung, sobald eine Beteiligung möglich ist.
Was sagt Amazon zu dem Urteil?
Amazon erklärte, das Urteil "gründlich prüfen" zu wollen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Das Unternehmen betont, die Preiserhöhung sei transparent kommuniziert und gesetzeskonform erfolgt.

Die Gerichte sehen das jedoch anders: Die Klausel zur Preisanpassung sei intransparent und benachteilige Verbraucher:innen einseitig. Ob Amazon Revision einlegt, bleibt abzuwarten.
Warum war die Preiserhöhung unzulässig?
Laut OLG Düsseldorf war die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel unwirksam. Sie erlaubte Amazon einseitig Preisänderungen ohne Zustimmung der Kund:innen - das verstößt gegen das Transparenzgebot im Vertragsrecht.

Das Gericht stellte klar: Preisänderungen bei laufenden Verträgen müssen nachvollziehbar und fair sein. Kund:innen dürfen nicht durch intransparente Klauseln benachteiligt werden. Das Urteil stärkt somit die Rechte aller Abo-Kund:innen.
Zusammenfassung
  • OLG Düsseldorf erklärt Amazons Prime-Preiserhöhung von 2022 für ungültig
  • Monatlicher Beitrag stieg um 1 Euro, Jahresbeitrag erhöhte sich um 20,90 Euro
  • Verbraucherzentrale NRW klagte erfolgreich gegen einseitige Vertragsänderung
  • Klausel wurde als intransparent und verbraucherfeindlich eingestuft
  • Kunden können zu viel gezahlte Beiträge nun zurückfordern
  • Verbraucherzentrale plant Sammelklage für gebündelte Rückzahlungen
  • Amazon prüft das Urteil und erwägt Revision beim Bundesgerichtshof

Siehe auch:
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Amazons Aktienkurs in Euro
Kindle Oasis im Preis-Check
Derzeit keine Angebote im Preisvergleich
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!