Ubisoft zu Klage: Spieler besitzen ihre digitalen Games nicht wirklich

Ubisoft verteidigt in einer Klage zur Abschaltung von The Crew seine Position: Spieler haben nur Lizenzen erworben, keine Eigentums­rechte. Die Kläger argumentieren mit Aktivierungscodes, die bis 2099 gelten und sehen einen Verstoß gegen kalifornisches Recht.
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Lizenz statt Eigentum: Ubisofts Haltung im Rechtsstreit

Ubisoft bleibt im Rechtsstreit um die Abschaltung des Online-Rennspiels "The Crew" unnachgiebig: Spieler haben keine Eigentumsrechte an dem Spiel erworben, sondern lediglich eine begrenzte Zugriffslizenz, so der französische Publisher. Diese Position vertritt das Unternehmen in einer Antwort auf eine Sammelklage, die im November 2024 von den kalifornischen Spielern Matthew Cassell und Alan Liu eingereicht wurde.

Die Anwälte des französischen Spieleentwicklers argumentieren, dass die Spielverpackung eindeutig darauf hingewiesen habe, dass The Crew eine Internetverbindung erfordert und Ubisoft das Recht besitzt, den Zugang "zu einer oder mehreren spezifischen Online-Funktionen" mit einer 30-tägigen Vorankündigung nach eigenem Ermessen zu widerrufen.


Wie Polygon berichtet, verteidigt Ubisofts Anwalt Steven A. Marenberg die Position des Unternehmens vehement: "Die Kläger haben den Vorteil ihres Kaufs jahrelang genossen, bevor Ubisoft Ende 2023 beschloss, die Server des zehn Jahre alten Videospiels abzuschalten. Sie können jetzt nicht behaupten, getäuscht worden zu sein, nur weil Ubisoft keine Offline-Version des eingestellten Videospiels erstellt hat."

Aktivierungscode bis 2099 als Streitpunkt

Die Kläger reichten am 18. März 2025 eine ergänzende Beschwerde ein. Darin argumentieren sie, dass ein mit der Einzelhandelsversion des Spiels gelieferter Aktivierungscode, der erst 2099 abläuft, impliziere, dass das gesamte Paket bis zu diesem Datum spielbar bleiben würde. Das sei ein Hinweis darauf, dass Ubisoft den Eindruck erweckt habe, das Spiel würde über einen sehr langen Zeitraum funktionsfähig bleiben.

Zusätzlich bringen die Kläger ein zusätzliches Argument vor: Die Spielwährung von The Crew könne als Verkauf eines Gutscheins betrachtet werden. Nach kalifornischem Recht dürfen Gutscheine nicht ablaufen - ein Gesetz, das Ubisoft durch die Serverabschaltung möglicherweise verletzt hat.


The Crew wurde ursprünglich 2014 veröffentlicht und war als "Always-Online"-Titel konzipiert, bei dem selbst für Einzelspieler-Inhalte eine ständige Internetverbindung erforderlich war. Diese Designentscheidung, die damals bei vielen Spielern auf Kritik stieß, bildet nun den Kern des rechtlichen Konflikts. Ubisoft hatte das Spiel am 31. März 2023 aus digitalen Stores entfernt und die Server am 31. Dezember 2023 endgültig abgeschaltet.

Als Reaktion auf diese Problematik unterzeichnete der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom 2024 ein Gesetz, das Unternehmen zwingt, deutlicher darauf hinzuweisen, dass Verbraucher lediglich eine Lizenz erwerben und nicht tatsächlich Eigentümer des Spiels werden. Dieses Gesetz kommt für die Kläger im aktuellen Fall jedoch zu spät.

Der Fall hat bereits Auswirkungen gezeigt: Ubisoft hat inzwischen Offline-Modi für "The Crew 2" und "The Crew Motorfest" hinzugefügt - jedoch nicht für den ursprünglichen Titel, der den Rechtsstreit ausgelöst hat. Ubisoft hat jetzt bis zum 29. April Zeit, auf die Beschwerde zu antworten.

Was haltet ihr von diesem Rechtsstreit? Habt ihr selbst schon einmal ein Spiel "verloren", weil Server abgeschaltet wurden? Teilt eure Erfahrungen und Gedanken zum Thema Spielbesitz in den Kommentaren!

Zusammenfassung
  • Ubisoft: Spieler erwerben nur Lizenzen, keine Eigentumsrechte an Spielen
  • Klage wegen Abschaltung von 'The Crew' - Ubisoft verteidigt seine Position
  • Kläger argumentieren mit Aktivierungscodes und Spielwährung als Gutscheine
  • Kalifornisches Gesetz verlangt klarere Hinweise auf Lizenzerwerb
  • Ubisoft fügt Offline-Modi für Nachfolger, nicht für das ursprüngliche Spiel, hinzu
  • Rechtsstreit zeigt die Problematik von 'Always-Online'-Titeln und Spielbesitz auf
  • Ubisofts Antwort auf ergänzte Beschwerde bis zum 29. April 2025 erwartet

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