Rundfunkbeitrag: Vorsicht Abzocke mit kostenlosen Dienstleistungen
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geht juristisch gegen die Betreiber der Webseite service-rundfunkbeitrag.de vor. Der Vorwurf: Intransparente Kostenangaben und Abzocke bei eigentlich kostenlosen Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag.
Das Online-Magazin Teltarif berichtet jetzt über die neuen Entwicklungen in diesem Fall. Erste Meldungen zur Abzocke über die Website kamen schon vor Monaten auf. Der VZBV hatte zunächst eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber, die Software Special Service GmbH (SSS GmbH), angestrengt. Das Unternehmen verlangt dort horrende Gebühren für Dienstleistungen, die beim offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio kostenlos sind.
Konkret geht es um Anmeldungen, Ummeldungen oder Abmeldungen beim Rundfunkbeitragsservice. Während diese Vorgänge beim offiziellen Beitragsservice kostenfrei sind, verlangt SSS GmbH für jeden Vorgang eine Gebühr von 29,99 Euro. Der VZBV kritisierte, dass diese Kosten auf der Webseite nicht klar erkennbar war, zudem war das Angebot allgemein intransparent.
Dass es sich um einen Drittanbieter handelt, war nicht zu erkennen. Der VZBV schätzt, dass bereits über 90.000 Verbraucher auf die Masche hereingefallen sind. Betroffene werden aufgefordert, ihr Geld zurückzufordern und den Widerruf zu erklären. Hierfür stellen die Verbraucherzentralen einen Musterbrief zur Verfügung.
Immerhin hat das Unternehmen auf Druck des VZBV angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge zu akzeptieren, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden. Der VZBV ruft Betroffene daher nun dazu auf, schnell zu handeln. Infografik: Öffentlich-rechtliche Sender kommen mit Rundfunkbeitrag nicht aus
Der Fall dieser dreisten Abzocke zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Online-Diensten immer besonders wachsam zu sein. Verbraucher sollten stets prüfen, ob sie sich wirklich auf der offiziellen Webseite des Anbieters befinden, mit dem sie in Kontakt treten wollen, bevor sie persönliche Daten eingeben oder gar Zahlungen leisten.
Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Koblenz in dieser Sache entscheiden wird. Der Fall könnte richtungsweisend sein für den Umgang mit ähnlichen Geschäftsmodellen, die sich im Graubereich zwischen legaler Dienstleistung und Abzocke bewegen.
Wie sind eure Erfahrungen - habt ihr schon einmal von solchen oder ähnlichen Kostenfallen gehört oder seid selbst bei einem solchen Anbieter gelandet? Teilt eure Gedanken und Erlebnisse in den Kommentaren!
Siehe auch:
Konkret geht es um Anmeldungen, Ummeldungen oder Abmeldungen beim Rundfunkbeitragsservice. Während diese Vorgänge beim offiziellen Beitragsservice kostenfrei sind, verlangt SSS GmbH für jeden Vorgang eine Gebühr von 29,99 Euro. Der VZBV kritisierte, dass diese Kosten auf der Webseite nicht klar erkennbar war, zudem war das Angebot allgemein intransparent.
Irreführende Werbung und hohe Opferzahlen
Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des VZBV, erklärt die Vorgehensweise des Unternehmens: Bei einer Google-Suche nach "Rundfunkbeitrag anmelden" erschienen demnach bis vor Kurzem ganz oben Anzeigen von service-rundfunkbeitrag.de. Die dort angebotenen Formulare für Adress- oder Bankverbindungsänderungen erweckten den Eindruck, direkt mit dem offiziellen Beitragsservice verbunden zu sein.Dass es sich um einen Drittanbieter handelt, war nicht zu erkennen. Der VZBV schätzt, dass bereits über 90.000 Verbraucher auf die Masche hereingefallen sind. Betroffene werden aufgefordert, ihr Geld zurückzufordern und den Widerruf zu erklären. Hierfür stellen die Verbraucherzentralen einen Musterbrief zur Verfügung.
Rechtliche Schritte und Verbraucherschutz
Die Klage des VZBV zielt darauf ab, die intransparente Darstellung der Kosten auf service-rundfunkbeitrag.de zu unterbinden. Zuvor hatten der VZBV und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt das Unternehmen bereits abgemahnt. Da keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der VZBV nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz ein.Immerhin hat das Unternehmen auf Druck des VZBV angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge zu akzeptieren, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden. Der VZBV ruft Betroffene daher nun dazu auf, schnell zu handeln. Infografik: Öffentlich-rechtliche Sender kommen mit Rundfunkbeitrag nicht aus
Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Ein einfacher Widerruf per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de genüge jetzt, die Forderung zurückzuweisen und gegebenenfalls eine Erstattung zu verlangen. Die Verbraucherzentrale stellt hierfür einen Mustertext zur Verfügung.Der Fall dieser dreisten Abzocke zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Online-Diensten immer besonders wachsam zu sein. Verbraucher sollten stets prüfen, ob sie sich wirklich auf der offiziellen Webseite des Anbieters befinden, mit dem sie in Kontakt treten wollen, bevor sie persönliche Daten eingeben oder gar Zahlungen leisten.
Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Koblenz in dieser Sache entscheiden wird. Der Fall könnte richtungsweisend sein für den Umgang mit ähnlichen Geschäftsmodellen, die sich im Graubereich zwischen legaler Dienstleistung und Abzocke bewegen.
Wie sind eure Erfahrungen - habt ihr schon einmal von solchen oder ähnlichen Kostenfallen gehört oder seid selbst bei einem solchen Anbieter gelandet? Teilt eure Gedanken und Erlebnisse in den Kommentaren!
Zusammenfassung
- VZBV klagt gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de
- Intransparente Kosten für Dienste, die offiziell kostenlos sind
- SSS GmbH verlangt 30 Euro für An-, Um- oder Abmeldungen
- Website gab sich als offizieller Beitragsservice aus
- Über 90.000 Verbraucher fielen auf die Masche herein
- VZBV fordert Betroffene auf, Widerruf zu erklären
- Klageziel: Stopp der intransparenten Kostenangaben
Siehe auch:
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