Bundestag: Geringere Mindeststrafen für Kinderpornografie beschlossen

Die Regierungskoalition hat gestern im Bundestag dafür gesorgt, dass die Mindeststrafen für den Besitz und die Verbreitung von sogenannte Kinderpornographie verringert werden. Kritik kam von der Opposition, Lob hingegen vom Richterbund.
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Rücknahme eines Extrem-Gesetzes

Mit der am gestrigen Abend beschlossenen Gesetzesänderung wird die Strafverschärfung, die von der letzten Merkel-Regierung im Jahr 2021 beschlossen wurde, ein Stück weit zurückgenommen und auf mindestens sechs Monate festgesetzt. Damals wurde die Mindeststrafe für entsprechende Fälle auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben, was jeden Fall zu einem Verbrechen machte.

Die Folge: Staatsanwaltschaften und Gerichte konnten bestimmte Fälle nicht mehr einstellen oder mit einem Strafbefehl erledigen - es kam stets zu einer Verhandlung vor Gericht. Dort konnte man dann im besten Fall erwarten, dass die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis auf Bewährung ausgesetzt wird. In der Praxis brachte dies erhebliche Probleme mit sich, die von den Fachleuten in der Exekutive und der Justiz entsprechend kritisiert wurden.

Schwierig wurde es beispielsweise, wenn eine beschuldigte Person offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an kinderpornografischen Inhalten gehandelt hat. Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen Personen juristisch gesehen im Besitz von Kinderpornographie sind - aber beispielsweise aus dem Grund, dass sie deren Verbreitung anzeigen oder aufklären wollten. Das traf beispielsweise Lehrer, die auf dem Handy von jüngeren Schülern Nacktfotos fanden und die Schulleitung über diesen Missstand informierten und das Beweismaterial vorlegten. Auch wer ungefragt entsprechende Bilder in einer WhatsApp-Gruppe zugeschickt bekam und diese nicht direkt löschte, konnte so auch schnell vor Gericht landen.

Sexting ohne Knast

Ein weiteres Problem stellten nach der Strafverschärfung der Großen Koalition die sogenannten Schulhof-Fälle dar. Diese umschreiben Vorkommnisse, bei denen beispielsweise ein minderjähriges Mädchen ihrem etwas älteren Freund ein Nacktfoto schickt, ohne sich der Strafbarkeit bewusst zu sein. Solche Fälle lösten nach der letzten Strafverschärfung eine Flut an Ermittlungsverfahren aus, die teils bis zu 40 Prozent aller Kinderpornographie-Fälle ausmachten.

Kritik an der Entschärfung durch die Ampel-Koalition gab es von der CDU. Diese wollte die Regelungen beibehalten und schlug lediglich vor, Ausnahmen ins Gesetz aufzunehmen. Aus der Praxis kam hingegen Lob für den gestrigen Beschluss. "Es ist höchste Zeit, dass die Ampel-Koalition die Hilferufe aus der Justiz und von Betroffenen aufgreift und die gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen gegen Kinderpornographie aus dem Jahr 2021 jetzt korrigiert", erklärte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes.

Zusammenfassung
  • Die Regierungskoalition senkte Mindeststrafen für Kinderpornographie-Besitz
  • Die Strafverschärfung von 2021 wurde teilweise zurückgenommen
  • Staatsanwaltschaften konnten Fälle nicht mehr einstellen oder per Strafbefehl erledigen
  • Probleme traten auf, wenn Beschuldigte kein eigenes sexuelles Interesse hatten
  • Lehrer fanden Nacktfotos auf Schülerhandys und informierten die Schulleitung
  • Ungefragt zugesandte Bilder in WhatsApp-Gruppen führten zu Gerichtsverfahren
  • Schulhof-Fälle machten bis zu 40 Prozent aller Kinderpornographie-Fälle aus
  • CDU wollte Regelungen beibehalten und lediglich Ausnahmen ins Gesetz aufnehmen
  • Lob kam vom Richterbund für die Korrektur der Strafverschärfungen von 2021

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