Telekom ist für freie Glasfaser-Router-Wahl, entgegen der Mitbewerber
Die Deutsche Telekom hat sich - für viele sicherlich überraschenderweise - gegen die Aufhebung der Routerfreiheit ausgesprochen. Die Bundesnetzagentur hatte nach den Vorstoß von anderen Glasfaser-Anbietern um Stellungnahmen aller Anbieter gebeten.
Genauer heißt es dabei, dass die von den Mitbewerbern angemahnten technischen und sicherheitsrelevanten Probleme nicht nachvollzogen werden können. Die Anbieter hatten zuvor erklärt, dass es erhebliche Probleme durch Fremd-Geräte geben würde.
"Inhaltlich kann Telekom den Antragstellern weder in der Problembeschreibung noch in der Schlussfolgerung folgen, eine Abweichung vom passiven Netzabschlusspunkt sei notwendig. Telekom betreibt eine sehr große Anzahl an FTTH-Anschlüssen im Privatkundensegment, bei denen der passive Netzabschluss verbaut ist und ohne auffällige Störungen betrieben wird und an denen Endkunden ihr Recht auf kundeneigene Endgeräte inkl. des Modems in Anspruch nehmen."
Dabei bezieht sich die Telekom auf die Anträge, die bei der Bundesnetzagentur eingereicht wurden.
Die freie Routerwahl besteht in Deutschland seit 2016. Die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters endet dabei am sogenannten "passiven Netzabschlusspunkt". Das ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose. In der Praxis installieren die meisten Glasfaseranbieter in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (kurz: ONT).
Moderne Glasfaserrouter haben dieses Glasfasermodem bereits integriert, daher gibt es auch aus der Sicht der Verbraucherschützer keine Bedenken gegen die freie Wahl von Geräten in der Wohnung der Nutzer.
Vodafone und Deutsche Glasfaser waren bereits im Jahr 2022 von Verband der Verbraucherschützer abgemahnt wurden, da sie versucht hatten, einen "Routerzwang" bei Glasfaseranschlüssen im Grunde am Gesetzgeber vorbei wieder einführen. Ohne die Auswahl eines Routers der Anbieter hatte man ansonsten keinen Vertrag erhalten.
Siehe auch:
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Ablehnung empfohlen
Was nun dabei von der Telekom kam, hat einen genau entgegengesetzten Tenor, den die anderen Anbieter abgegeben hatten. "Die Deutsche Telekom empfiehlt alle drei Anträge abzulehnen", ist das Fazit des Unternehmens. Diese Stellungnahmen wurde dabei schon im vergangenen Oktober von der Telekom eingereicht.Genauer heißt es dabei, dass die von den Mitbewerbern angemahnten technischen und sicherheitsrelevanten Probleme nicht nachvollzogen werden können. Die Anbieter hatten zuvor erklärt, dass es erhebliche Probleme durch Fremd-Geräte geben würde.
"Inhaltlich kann Telekom den Antragstellern weder in der Problembeschreibung noch in der Schlussfolgerung folgen, eine Abweichung vom passiven Netzabschlusspunkt sei notwendig. Telekom betreibt eine sehr große Anzahl an FTTH-Anschlüssen im Privatkundensegment, bei denen der passive Netzabschluss verbaut ist und ohne auffällige Störungen betrieben wird und an denen Endkunden ihr Recht auf kundeneigene Endgeräte inkl. des Modems in Anspruch nehmen."
Dabei bezieht sich die Telekom auf die Anträge, die bei der Bundesnetzagentur eingereicht wurden.
Die freie Routerwahl besteht in Deutschland seit 2016. Die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters endet dabei am sogenannten "passiven Netzabschlusspunkt". Das ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose. In der Praxis installieren die meisten Glasfaseranbieter in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (kurz: ONT).
Moderne Glasfaserrouter haben dieses Glasfasermodem bereits integriert, daher gibt es auch aus der Sicht der Verbraucherschützer keine Bedenken gegen die freie Wahl von Geräten in der Wohnung der Nutzer.
Vodafone und Deutsche Glasfaser waren bereits im Jahr 2022 von Verband der Verbraucherschützer abgemahnt wurden, da sie versucht hatten, einen "Routerzwang" bei Glasfaseranschlüssen im Grunde am Gesetzgeber vorbei wieder einführen. Ohne die Auswahl eines Routers der Anbieter hatte man ansonsten keinen Vertrag erhalten.
Empfehlung für eigene Geräte bei der Telekom
Die Telekom erklärt aber auch, dass sie ihren Kunden aus Gründen der besseren Support-Unterstützung bei generellen Hardware- oder Software-Problemen empfiehlt, die hauseigenen Geräte einzusetzen, da ihre Mitarbeiter dann besser helfen können. Eine generelle Aussprache gegen Drittanbieter-Geräte gibt es demnach aber nicht.
Zusammenfassung
- Telekom gegen Aufhebung der Routerfreiheit
- Stellungnahme der Telekom überrascht
- Technische Probleme durch Fremdgeräte unbestätigt
- Telekom betreibt viele FTTH-Anschlüsse störungsfrei
- Freie Routerwahl seit 2016 gesetzlich verankert
- Verbraucherschützer gegen Routerzwang
- Telekom empfiehlt eigene Geräte für Support
Siehe auch:
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Thema:
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