Hammer-Urteil gegen AVM: Der FritzBox droht jetzt ein Verkaufsverbot
Huawei hat einen ersten Erfolg in einer Patentklage-Reihe in Deutschland eingefahren. Dabei geht es in einem Rechtsstreit gegen AVM um ein Patent, das angeblich auch in FritzBoxen zum Einsatz kommen soll - daher könnte ein Verkaufsverbot drohen.
Huawei geht dabei seit Anfang 2022 gegen diverse Unternehmen vor, die Router anbieten - darunter sind neben AVM auch Amazon, Netgear und Stellantis. Konkret beschuldigt Huawei die Unternehmen, Patente ohne Lizenzierung eingesetzt zu haben. Eine Klage von Huawei gegen AVM wurde bereits abgewiesen, doch bei einer zweiten Klage für ein Patent einer Technologie, die mit Wi-Fi 6 zusammenhängt, hat Huawei nun recht erhalten - das Landgericht München I hat zunächst einmal eine Rechtsverletzung bestätigt.
Das Landgericht könnte bei einem rechtskräftigen Urteil anordnen, dass alle betroffenen Produkte - also Wi-Fi 6, Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7-fähige FritzBoxen - nicht weiter verkauft werden dürften. Mit einem solchen Urteil würde ein Rückruf aller noch im Handel verfügbaren Geräte und deren Vernichtung einhergehen.
Das Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig und AVM hat bereits Berufung eingelegt. Der deutsche Netzwerkspezialist bezweifelt, dass das Urteil Bestand haben wird, da man zum einen abstreitet, das Patent verletzt zu haben, und zum anderen, da man sich um ein sogenanntes standardessenzielles Patent (SEP) streitet.
"AVM sieht nicht, dass dieses SEP von Huawei bei gängigen WLAN-Produkten überhaupt zum Einsatz kommt. Das heißt, AVM geht nicht davon aus, dass dieses Patent verletzt wird. Ein SEP ist kein "gewöhnliches" Patent, sondern ein Patent, ohne das ein Standard nicht eingesetzt werden kann. Für SEP gelten daher bestimmte Regeln", so AVM.
"Wir haben bereits Berufung eingelegt. Wie wackelig die Rechtslage und insbesondere die Rechtsbeständigkeit des Patentes ist, zeigt die Aussetzung des Verfahrens von Huawei gegen Netgear vor dem LG Düsseldorf, in dem es um dasselbe Patent ging. Zudem sagt das Bundespatentgericht in einem qualifizierten Hinweis, dass das Patent in seiner derzeitigen Form nichtig sein dürfte."
Zudem unterstreicht AVM, dass solche Urteile zunächst keine Konsequenzen für Verbraucher haben. "Im konkreten Fall heißt das, ein Urteil, sollte es rechtskräftig werden, hätte für Endkunden keine Auswirkungen. Wie bereits oben beschrieben gehen wir aufgrund der genannten Umstände (erstinstanzlich, Bundespatentgericht, LG Düsseldorf) davon aus, dass das Urteil keinen Bestand hat."
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Siehe auch:
Erstes Urteil vom Landgericht gegen AVM
Das geht aus einer Meldung von Heise hervor. Heise hat demnach ein Urteil das Landgericht München I aus dem November eingesehen, welches sich mit dem Patentstreit befasst.Huawei geht dabei seit Anfang 2022 gegen diverse Unternehmen vor, die Router anbieten - darunter sind neben AVM auch Amazon, Netgear und Stellantis. Konkret beschuldigt Huawei die Unternehmen, Patente ohne Lizenzierung eingesetzt zu haben. Eine Klage von Huawei gegen AVM wurde bereits abgewiesen, doch bei einer zweiten Klage für ein Patent einer Technologie, die mit Wi-Fi 6 zusammenhängt, hat Huawei nun recht erhalten - das Landgericht München I hat zunächst einmal eine Rechtsverletzung bestätigt.
Das Landgericht könnte bei einem rechtskräftigen Urteil anordnen, dass alle betroffenen Produkte - also Wi-Fi 6, Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7-fähige FritzBoxen - nicht weiter verkauft werden dürften. Mit einem solchen Urteil würde ein Rückruf aller noch im Handel verfügbaren Geräte und deren Vernichtung einhergehen.
Das Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig und AVM hat bereits Berufung eingelegt. Der deutsche Netzwerkspezialist bezweifelt, dass das Urteil Bestand haben wird, da man zum einen abstreitet, das Patent verletzt zu haben, und zum anderen, da man sich um ein sogenanntes standardessenzielles Patent (SEP) streitet.
Stellungnahme von AVM
AVM hat sich gegenüber Heise bereits ausführlich zu dem Urteil und den Konsequenzen geäußert."AVM sieht nicht, dass dieses SEP von Huawei bei gängigen WLAN-Produkten überhaupt zum Einsatz kommt. Das heißt, AVM geht nicht davon aus, dass dieses Patent verletzt wird. Ein SEP ist kein "gewöhnliches" Patent, sondern ein Patent, ohne das ein Standard nicht eingesetzt werden kann. Für SEP gelten daher bestimmte Regeln", so AVM.
"Wir haben bereits Berufung eingelegt. Wie wackelig die Rechtslage und insbesondere die Rechtsbeständigkeit des Patentes ist, zeigt die Aussetzung des Verfahrens von Huawei gegen Netgear vor dem LG Düsseldorf, in dem es um dasselbe Patent ging. Zudem sagt das Bundespatentgericht in einem qualifizierten Hinweis, dass das Patent in seiner derzeitigen Form nichtig sein dürfte."
Zudem unterstreicht AVM, dass solche Urteile zunächst keine Konsequenzen für Verbraucher haben. "Im konkreten Fall heißt das, ein Urteil, sollte es rechtskräftig werden, hätte für Endkunden keine Auswirkungen. Wie bereits oben beschrieben gehen wir aufgrund der genannten Umstände (erstinstanzlich, Bundespatentgericht, LG Düsseldorf) davon aus, dass das Urteil keinen Bestand hat."
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Zusammenfassung
- Huawei gewinnt Patentklage gegen AVM in Deutschland
- Verkaufsverbot von FritzBoxen mit Wi-Fi 6 möglich
- Urteil des Landgerichts München I bislang nicht rechtskräftig
- AVM legt Berufung gegen das Urteil ein
- AVM bestreitet Patentverletzung und zweifelt Urteilsbestand an
- AVM sieht SEP-Nutzung bei WLAN-Produkten als nicht gegeben
- Endkunden von Urteil nicht betroffen
Siehe auch:
Thema:
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