EU stärkt endlich die Rechte von Millionen IT-Scheinselbstständigen

In Europa werden nach langer Diskussion jetzt die Rechte sogenannter Plattformarbeiter gestärkt. Dabei handelt es sich um Millionen von Menschen, die formal als Selbstständige gelten, eigentlich aber in prekären Arbeitsverhältnissen mit IT-Startups stehen.
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Jahrelanges Ringen

Eine der bekanntesten Gruppen sind hier die Uber-Fahrer. Diese gehen im Grunde einer festen Tätigkeit für die Fahrdienst-Plattform nach. Einen Arbeitsvertrag bekommen sie aber nicht. Stattdessen sind sie mit ihrem eigenen Auto offiziell als Selbstständige unterwegs und verdienen dabei kaum genug, um die damit verbundenen Ausgaben wie eine private Kranken- oder Rentenversicherung stemmen zu können. Der Plattformbetreiber hält so die Personalkosten niedrig und verfügt trotzdem über hinreichend Druckmittel gegenüber den Fahrern.

In Brüssel geht man aktuell davon aus, dass im Wirtschaftsraum der EU etwa 5,5 Millionen Menschen quasi als Scheinselbstständige für verschiedene Internet-Plattformen arbeiten. Ihr Status bedeutet in erster Linie, dass von ihnen die geltenden Arbeits- und Sozialrechte nicht in Anspruch genommen werden können.

Die EU-Kommission hatte ihren ursprünglichen Plan zur Reform des Arbeitsrechts, mit dem hier Verbesserungen erreicht werden sollten, bereits im Dezember 2021 vorgelegt und eine Beschäftigungsvermutung für Arbeitnehmer eingeführt, um der Ausbeutung in der sogenannten Gig Economy entgegenzuwirken. Der Vorschlag erwies sich jedoch als umstritten, da Tech-Plattformen wie Uber mit starker Lobbyarbeit darauf drängten, dass Gigworker aus dem europäischen Beschäftigungsschutz herausgenommen werden.

Historischer Schritt

Es gab aber auch Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten darüber, inwieweit sie bereit waren, sich für den Schutz von Arbeitnehmern einzusetzen. Nach einem abschließenden Trilog zwischen Vertretern von Kommission, Rat und Parlament, der mehr als 12 Stunden dauerte, konnte nun jedoch eine vorläufige Einigung erzielt werden.

"Es ist ein historisches Abkommen, weil wir zum ersten Mal einen Rahmen für soziale Rechte für Millionen von Arbeitnehmern in Europa schaffen, die zu den prekärsten gehören", sagte die parlamentarische Berichterstatterin und Europaabgeordnete Elisabetta Gualmini. "Dies ist der erste Akt, der sich mit dem Arbeitsmarkt der Zukunft befasst."

Die vorläufige Einigung läuft darauf hinaus, dass ein Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Gigworker und einer Plattform vermutet wird, wenn zwei von fünf "Indikatoren für Kontrolle oder Leitung" vorliegen, hieß es in einer Mitteilung des Parlaments. "Diese Liste kann von den Mitgliedsstaaten erweitert werden. Die Vermutung kann vom Arbeitnehmer, von seinen Vertretern und von den zuständigen Behörden aus eigener Initiative ausgelöst werden. Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn die Plattform nachweist, dass es sich bei dem Vertragsverhältnis nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt", heißt es weiter.

Zusammenfassung
  • Europa stärkt Rechte von Plattformarbeitern
  • Millionen gelten als Scheinselbstständige
  • Uber-Fahrer verdienen oft zu wenig
  • EU sieht 5,5 Millionen Betroffene
  • EU-Kommission kämpft gegen Ausbeutung
  • Trilog erzielt vorläufige Einigung
  • Beschäftigungsverhältnis bei Kontrollindikatoren vermutet

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