Internet zu lahm: Nutzer sollen pauschal 15 €/Monat weniger zahlen
Seit einiger Zeit können Verbraucher die Monatsrechnung ihres Providers reduzieren, wenn der Anbieter des Öfteren nicht die zugesagte Bandbreite bereitstellt. Aus Sicht von Verbraucherschützern ist das Verfahren aber noch zu kompliziert und sollte vereinfacht werden.
Ein Minderungsrecht bei unzureichender Bandbreite gibt es bereits jetzt. Jedoch gibt es aus Sicht des VZBV gravierende Probleme bei der Durchsetzung. Anbieter berechnen demnach die Minderungshöhe intransparent und zu gering oder gewähren unter Umständen gar keine Minderung.
"Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht", sagte Verbandschefin Ramona Pop. Die Bundesregierung müsse das Recht auf Versorgung mit Breitband endlich ernst nehmen.
Weiterhin werden höhere Mindestbandbreiten gefordert. Derzeit haben Privatnutzer grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, im Upload von mindestens 1,7 Mbit/s und einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden. Die Bundesregierung hatte eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert, bisher ist diese Regelung aber nicht in Kraft getreten.
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Bisher ist es zu kompliziert
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) schlägt daher nun vor, dass Kunden die Möglichkeit erhalten, einen pauschalen Schadensersatz zu veranschlagen. Der Verband schlägt hierfür eine Summe von 15 Euro vor, die im Zuge der anstehenden Novelle im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert werden soll.Ein Minderungsrecht bei unzureichender Bandbreite gibt es bereits jetzt. Jedoch gibt es aus Sicht des VZBV gravierende Probleme bei der Durchsetzung. Anbieter berechnen demnach die Minderungshöhe intransparent und zu gering oder gewähren unter Umständen gar keine Minderung.
"Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht", sagte Verbandschefin Ramona Pop. Die Bundesregierung müsse das Recht auf Versorgung mit Breitband endlich ernst nehmen.
Mehr Bandbreite für alle
Dazu gehört aus Sicht der Verbraucherschützer aber nicht nur die Möglichkeit einer einfacheren Minderung des Rechnungsbetrages. Seitens der Politik müsse auch endlich durchgesetzt werden, dass alle Verbraucher ihr Recht auf einen Breitband-Anschluss wahrnehmen können.Weiterhin werden höhere Mindestbandbreiten gefordert. Derzeit haben Privatnutzer grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, im Upload von mindestens 1,7 Mbit/s und einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden. Die Bundesregierung hatte eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert, bisher ist diese Regelung aber nicht in Kraft getreten.
Zusammenfassung
- Verbraucher können Rechnung bei unzureichender Bandbreite mindern
- Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Vereinfachung
- VZBV schlägt pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor
- Aktuelle Minderungsrechte sind oft schwer durchzusetzen
- Forderung nach allgemeinem Recht auf Breitband-Anschluss
- Höhere Mindestbandbreiten werden gefordert
- Zusage der Bundesregierung zur Anhebung bisher nicht umgesetzt
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