EU: Facebook und Co. dürfen Daten wieder in die USA schieben
Die EU-Kommission hat jetzt formal festgelegt, dass Daten europäischer Nutzer in den USA einem vergleichbaren Schutz unterliegen wie hierzulande. Dementsprechend dürften Facebook, Google und Co. wieder Informationen über den Atlantik schieben.
Seit vielen Jahren tobt inzwischen der Streit zwischen Datenschützern, der Brüsseler Politik, den Gerichten und den Internet-Unternehmen. Der letzte Stand besagte, dass Daten europäischer Nutzer nur in den europäischen Datenzentren der Konzerne verarbeitet werden dürfen, da eine Verlagerung in die USA keinen vergleichbaren Schutz bieten würde.
Nun teilte die EU-Kommission aber mit, dass sich dies mit dem neuen "EU-U.S. Data Privacy Framework" ändere. Dieses Regelwerk wurde von Vertretern der EU und der USA ausgearbeitet und soll dafür sorgen, dass auch Informationen europäischer Nutzer in Datenzentren in den USA einem besonderen Schutz unterliegen. Ein eigens dafür einzurichtendes Gericht soll die Einhaltung der Regularien überwachen. EU-Bürger können sich im Zweifelsfall an dieses wenden und das Gericht hat die Befugnis, eine Löschung von Nutzerdaten anzuordnen.
Ein relativ ähnliches Abkommen gab es mit dem "Privacy Shield" schon einmal. Im Kerngehalt hat sich gegenüber diesem nur wenig geändert - insbesondere das Problem mit dem US-Geheimdiensten besteht im Grunde fort, daran dürfte auch die neue Zusicherung einer verbesserten Verhältnismäßigkeit kaum etwas ändern.
"Man sagt, die Definition von Wahnsinn ist, dass man immer wieder das Gleiche tut und dennoch ein anderes Ergebnis erwartet. Genau wie 'Privacy Shield' basiert auch die jüngste Vereinbarung nicht auf materiellen Änderungen, sondern auf kurzfristigem politischen Denken", kommentierte Max Schrems das neue Abkommen. Der Datenschutz-Aktivist hatte den Vorgänger damals vor Gericht gekippt. Aus seiner Sicht hat sich die Lage sogar noch verschlechtert. Denn die USA muss primär die FISA 702-Regelung, die den Geheimdienstzugriff ermöglicht, ohnehin ändern. Durch die nun erfolgte Einigung habe die EU-Kommission die Mittel aus der Hand gegeben, Druck auf diesen Prozess auszuüben.
Siehe auch:
Nun teilte die EU-Kommission aber mit, dass sich dies mit dem neuen "EU-U.S. Data Privacy Framework" ändere. Dieses Regelwerk wurde von Vertretern der EU und der USA ausgearbeitet und soll dafür sorgen, dass auch Informationen europäischer Nutzer in Datenzentren in den USA einem besonderen Schutz unterliegen. Ein eigens dafür einzurichtendes Gericht soll die Einhaltung der Regularien überwachen. EU-Bürger können sich im Zweifelsfall an dieses wenden und das Gericht hat die Befugnis, eine Löschung von Nutzerdaten anzuordnen.
Kernproblem bleibt
Ein Kern des Problems bestand bei der Datenübermittlung bisher darin, dass die US-Gesetzgebung des Patriot Acts den US-Geheimdiensten einen einfachen Zugriff auf die bei Unternehmen gespeicherten Nutzerdaten gewährte. Hier sei nun vereinbart worden, dass solche Zugriffe auf das unbedingt Nötige und Verhältnismäßige beschränkt werden.Ein relativ ähnliches Abkommen gab es mit dem "Privacy Shield" schon einmal. Im Kerngehalt hat sich gegenüber diesem nur wenig geändert - insbesondere das Problem mit dem US-Geheimdiensten besteht im Grunde fort, daran dürfte auch die neue Zusicherung einer verbesserten Verhältnismäßigkeit kaum etwas ändern.
"Man sagt, die Definition von Wahnsinn ist, dass man immer wieder das Gleiche tut und dennoch ein anderes Ergebnis erwartet. Genau wie 'Privacy Shield' basiert auch die jüngste Vereinbarung nicht auf materiellen Änderungen, sondern auf kurzfristigem politischen Denken", kommentierte Max Schrems das neue Abkommen. Der Datenschutz-Aktivist hatte den Vorgänger damals vor Gericht gekippt. Aus seiner Sicht hat sich die Lage sogar noch verschlechtert. Denn die USA muss primär die FISA 702-Regelung, die den Geheimdienstzugriff ermöglicht, ohnehin ändern. Durch die nun erfolgte Einigung habe die EU-Kommission die Mittel aus der Hand gegeben, Druck auf diesen Prozess auszuüben.
Zusammenfassung
- EU-Kommission: Daten von Nutzern in USA unterliegen vergleichbarem Schutz
- Neues "EU-U.S. Data Privacy Framework"
- Gericht überwacht Einhaltung und kann Löschung anordnen
- Ähnliches Abkommen schon mal mit "Privacy Shield"
- Max Schrems: Keine Änderungen, EU-Kommission verliert Druckmittel
Siehe auch:
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