Play Store-Exklusivität:
Google wird zu Kartellstrafe verurteilt
Microsoft dürfte hinsichtlich der kartellrechtlichen Auseinandersetzung um die Activision Blizzard-Übernahme ein Verfahren gegen Google ganz genau beobachten. Der Internet-Konzern wurde wegen der Beschränkung von Spielen zu einer Strafe verurteilt.
Die südkoreanische Kartellbehörde KFTC hatte gegen das Unternehmen ermittelt, weil es verhinderte, dass verschiedene Games auch in anderen App-Stores als dem eigenen Play Store zum Download angeboten wurden. In dem Verfahren ging es um den Zeitraum vom Juni 2016 bis zum April 2018. Damals stellte Google einigen Spieleentwicklern in Südkorea die Bedingung, dass sie ihre Games nicht im lokalen One Store bereitstellen.
Als Druckmittel dienten dabei die In-App-Käufe, die für die Anbieter von Mobile-Games die inzwischen mit Abstand größte Einnahmequelle darstellen. Diese sollten nur möglich sein, wenn die Spiele exklusiv über den Play Store vertrieben werden. Aus Sicht der KFTC stellte dies einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, da Google hier seine Kontrolle über die Android-Plattform missbrauchte, um Konkurrenten auszuschalten.
Die Frage der Verfügbarkeit von Produkten auf anderen Plattformen ist aktuell auch ein entscheidender Punkt in der Auseinandersetzung um Microsofts Übernahme-Pläne. Insbesondere Sony fürchtet, dass die eigene Playstation-Plattform so zukünftig von Spielen des großen Anbieters Activision Blizzard abgeschnitten wird. Ob die zeitlich begrenzten Zugeständnisse Redmonds hier ausreichen werden, muss sich noch zeigen.
Siehe auch:
Als Druckmittel dienten dabei die In-App-Käufe, die für die Anbieter von Mobile-Games die inzwischen mit Abstand größte Einnahmequelle darstellen. Diese sollten nur möglich sein, wenn die Spiele exklusiv über den Play Store vertrieben werden. Aus Sicht der KFTC stellte dies einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, da Google hier seine Kontrolle über die Android-Plattform missbrauchte, um Konkurrenten auszuschalten.
Google fühlt sich falsch behandelt
Bei Google sieht man sich hier aber zu Unrecht verurteilt. Man begründete das Exklusivitätsgebot damit, dass man "erheblich in den Erfolg von Entwicklern" investiere. Daher sieht man es offenbar als gerechtfertigt an, auch den größten Teil der Früchte dessen zu ernten. Trotzdem hat man das Geschäftsgebaren inzwischen aber geändert, was wohl auch damit zusammenhängen dürfte, dass man nicht sicher ist, ob man sich gegen die Geldstrafe von 32 Millionen Dollar zur Wehr setzen kann.Die Frage der Verfügbarkeit von Produkten auf anderen Plattformen ist aktuell auch ein entscheidender Punkt in der Auseinandersetzung um Microsofts Übernahme-Pläne. Insbesondere Sony fürchtet, dass die eigene Playstation-Plattform so zukünftig von Spielen des großen Anbieters Activision Blizzard abgeschnitten wird. Ob die zeitlich begrenzten Zugeständnisse Redmonds hier ausreichen werden, muss sich noch zeigen.
Siehe auch:
Zusammenfassung
- Google wurde wegen Beschränkung von Spielen zu Strafe verurteilt.
- Google verhinderte, dass Games auf anderen Plattformen als dem Play Store angeboten werden.
- Google setzte Druckmittel in Form von In-App-Käufen ein.
- Google argumentierte mit Investitionen in Entwickler.
- Microsoft beobachtet Verfahren, da ähnliches Thema bei Activision-Blizzard-Übernahme relevant.
- Sony fürchtet Abkapselung von Spielen auf PlayStation-Plattform.
- Microsoft muss Zugeständnisse machen, um Übernahme abzusichern.
Thema:
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