Sony vs. Datel: PlayStation Portable beschäftigt immer noch Gerichte

Die PlayStation Portable (PSP) wurde vor fast zwei Jahrzehnten gestartet und Sony konnte damit auch für viel Aufsehen sorgen. Ein großer Erfolg war die Konsole aber nicht. Und obwohl die PSP schon seit vielen Jahren nicht mehr zu haben ist, beschäftigt sie die (höchsten) Gerichte.
Es geht hier um einen Fall aus Deutschland, der sich nun auf den Weg zum Gerichtshof der Europäischen Union macht. Denn vor Kurzem hat der Bundesgerichtshof die Causa an die EU-Kollegen weitergereicht. Damit geht eine juristische Angelegenheit in die nächste Runde, die eine Konsole betrifft, die allenfalls noch von einigen wenigen Liebhabern aktiv genutzt wird.

Konkret handelt es sich um eine Klage des japanischen Elektronikriesen gegen Datel. Das britische Unternehmen war vor allem in den 1980ern für sein Gaming-Zubehör bekannt, genauer gesagt waren es RAM-Packs, Tastaturen, Joystick-Schnittstellen und Ähnliches. Das alles war auch nicht illegal.


Cheatmodule zum Schummeln

Doch Datel weitete sein Angebot später aus und wie TorrentFreak berichtet, war dieser Schritt dann doch kontroverser. Denn beim Action Replay genannten Zubehör handelte es sich um ein sogenanntes Cheatmodul für diverse Konsolen, darunter GameCube, PlayStation 2, Xbox, Nintendo 3DS, Nintendo Wii und besagte PlayStation Portable (PSP). Das letztgenannte Gerät beschäftigt bis heute die deutschen und bald auch europäischen Gerichte.

Denn vor vielen Jahren hat Sony den Cheatmodul-Hersteller verklagt, man warf Datel im Wesentlichen Urheberrechtsverletzung vor. Denn das PSP-Modul ermöglicht, vereinfacht gesagt, mehrere Cheats in den Spielen, beispielsweise einen unerlaubten Turbomodus in Renntiteln. Erreicht wurde das durch die Manipulation von Code, der im Hauptspeicher der PSP-Konsole gespeichert ist.

Bereits im Januar 2012 gab es dazu am LG Hamburg in erster Instanz ein Urteil, und zwar zugunsten von Sony. Das Landgericht befand, dass die Software in den "Programmfluss" der Spiele von Sony eingreift und durch die Änderung des Flusses der ursprüngliche Code modifiziert und dadurch Sonys Urheberrechte verletzt wurden. Dabei wurde auch festgestellt, dass es keine Rolle spiele, wo genau dieser Verstoß stattfindet - in der Software selbst oder in Daten, die im Speicher des Geräts abgelegt sind.

Zwei Fragen an das EU-Gericht

Fast zehn Jahre später urteilte das OLG Hamburg in der Berufung hingegen zugunsten von Datel, woraufhin der Fall vor dem BGH landete. Dort kam man aber zu keinem Ergebnis und reicht den Fall jetzt an das EU-Gericht weiter. Laut einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs sind dabei folgende zwei Fragen zu klären:

  1. Wird in den Schutzbereich eines Computerprogramms nach Art. 1 Abs. 1 bis 3 der Richtlinie 2009/24/EG eingegriffen, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?
  2. Liegt eine Umarbeitung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2009/24/EG vor, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?

Zusammenfassung
  • Sony verklagt Datel wegen Urheberrechtsverletzung durch Cheatmodul
  • Manipulation von Code im Hauptspeicher der PSP-Konsole
  • Cheatmodul ermöglicht unter anderem Turbomodus in Rennspielen
  • Gerichte entscheiden zunächst unterschiedlich
  • Fall geht jetzt an EU-Gericht
  • Zu klären: Eingriff in Schutzbereich eines Computerprogramms

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