Daten von Facebook abgegriffen:
Meta muss hohe Geldstrafe bezahlen
Dass vor einiger Zeit eine Datensammlung von über einer halben Milliarde Facebook-Nutzern im Darknet zum Verkauf angeboten wurde, hat jetzt doch noch Konsequenzen für den Social-Media-Konzern Meta. Dieser muss eine hohe Geldstrafe bezahlen.
Es geht um 533 Millionen Datensätze mit Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teils auch Wohnorten von Nutzern des weltweit größten Social Networks. Als zuständige Vertretung der betroffenen Nutzer in Europa hatte die irische Datenschutzbehörde DPC in der Sache Ermittlungen aufgenommen. Das Verfahren kam nun zu einem Abschluss.
Wie es in der abschließenden Beurteilung der Angelegenheit hieß, werde man gegen das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro verhängen. Dies haben die Iren mit den Schwesterbehörden in den anderen EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt und man sei sich in der Entscheidung einig. Meta kann allerdings Widerspruch einlegen, was die ganze Sache vor ein Gericht bringen würde. Es ist anzunehmen, dass der Konzern diesen Weg beschreitet.
Sämtliche Informationen waren im Grunde öffentlich in den jeweiligen User-Profilen einsehbar. Allerdings hatte Facebook keine funktionierenden Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Unbefugte die Plattform mit einem entsprechend programmierten Bot absuchten und die Daten zu einer entsprechenden Sammlung zusammenführten. Insofern hat sich der Plattformbetreiber zumindest zu einem gewissen Grad mitschuldig am Missbrauch der Daten gemacht.
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Wie es in der abschließenden Beurteilung der Angelegenheit hieß, werde man gegen das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro verhängen. Dies haben die Iren mit den Schwesterbehörden in den anderen EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt und man sei sich in der Entscheidung einig. Meta kann allerdings Widerspruch einlegen, was die ganze Sache vor ein Gericht bringen würde. Es ist anzunehmen, dass der Konzern diesen Weg beschreitet.
Mitschuld für Facebook
Denn bisher versuchte das Unternehmen die Sache möglichst weit zu relativieren und sich aus der Verantwortung herauszuwinden. Kernpunkt ist dabei die Tatsache, dass in der Datensammlung keine Informationen enthalten waren, die nicht ohnehin öffentlich waren. Bei dem Fall wurde also nicht in die Systeme des Betreibers eingebrochen, um eine Datenbank zu kopieren.Sämtliche Informationen waren im Grunde öffentlich in den jeweiligen User-Profilen einsehbar. Allerdings hatte Facebook keine funktionierenden Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Unbefugte die Plattform mit einem entsprechend programmierten Bot absuchten und die Daten zu einer entsprechenden Sammlung zusammenführten. Insofern hat sich der Plattformbetreiber zumindest zu einem gewissen Grad mitschuldig am Missbrauch der Daten gemacht.
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