eMule ab sofort Wortmarke - erste Abmahnung

Wirtschaft & Firmen Die Geldgier einiger Firmen kennt keine Grenzen: So wurde der Name eMule von der Firstway Medien GmbH, vertreten von der Kanzlei Günter Frhr. von Gravenreuth & Bernhard Syndikus, als Wortmarke eingetragen. Hunderte Programme und Internetseiten tragen diesen Namen, woraus sich eine gute Einnahmequelle für die Firma und die Kanzlei ergibt. Am 01.02.2004 hat die Kanzlei Günter Frhr. von Gravenreuth & Bernhard Syndikus im Auftrag von Firstway Medien GmbH begonnen, eine der größten deutschen eMule-Webseiten, eMule.de, aufgrund der eingetragenen Marke abzumahnen und die Unterlassung der Nutzung dieser Domain zu fordern.



Daraufhin entschlossen sich die Entwickler von eMule (emule-project.net) und die Betreiber von eMule.de mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, die Löschung der Marke "eMule" durchzusetzen, sowie weitere rechtliche Angriffe der Firstway Medien GmbH abzuwehren. Leider ist dies nur durch den teueren Klageweg möglich.

Daher entstand die Internetseite freemule.net, auf der ständig aktuelle Informationen aus diesem Fall zusammengetragen werden. Wer das Verhalten der geldgierigen Firstway Medien GmbH auch unverschämt findet, kann auf der Internetseite eine Spende abgeben. Dieses Geld wird für das Vorgehen gegen diese Firma benutzt.

  • http://www.freemule.net/
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