Gericht: Webcam-Zwang von Firmen ist Verstoß gegen Menschenrechte
Der niederländische Mitarbeiter war aber aus verständlichen Gründen alles andere als glücklich gegen diese etwa neunstündige Dauerüberwachung und weigerte sich, das Programm einzusetzen. Chetu machte kurzen Prozess und feuerte ihn. Als Gründe wurden "Arbeitsverweigerung" und "Insubordination" genannt. Infografik Homeoffice: Beratung und IT liegen bei Heimarbeit vorn

Verstoß gegen Recht auf Privatsphäre
Der Mann klagte gegen seine Entlassung und bekam von einem niederländischen Gericht Recht. Denn dieses hat entschieden, dass "die Anweisung, die Webcam eingeschaltet zu lassen, im Widerspruch zur Achtung der Privatsphäre der Arbeitnehmer" stehe. In seiner Begründung ging das Gericht sogar noch weiter, denn man entschied, dass solche Webcam-Überwachung einen Verstoß gegen Menschenrechte darstellt.Zuvor hatte der namentlich nicht genannte Kläger sein Unbehagen folgendermaßen beschrieben: "Ich fühle mich nicht wohl dabei, neun Stunden am Tag von einer Kamera überwacht zu werden. Das ist ein Eingriff in meine Privatsphäre und ich fühle mich sehr unwohl dabei. Das ist der Grund, warum meine Kamera nicht eingeschaltet ist."
Der Mitarbeiter hat im vollem Umfang Recht bekommen. Konkret wurden ihm u. a. die Übernahme der Gerichtskosten, eine Lohnnachzahlung, eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Dollar und die Aufhebung des Wettbewerbsverbots zugesprochen.
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