Bundesnetzagentur stoppt Preiserhöhung von Primastrom & Voxenergie

Die Bundesnetzagentur greift jetzt durch: Nachdem bereits im Mai Verfahren gegen zwei Stromanbieter eingeleitet wurden, die Preiserhöhungen ohne angemessene Ankündigungsfrist durchgedrückt hatten, müssen die Anbieter nun die Erhöhungen zurücknehmen.
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Das hat die Bundesnetzagentur heute bekannt gegeben. Es handelt sich dabei um die beiden Unternehmen Primastrom und Voxenergie. Beide Stromanbieter hatten dabei ihre Preise für Privatkunden im Dezember 2021 angepasst - allerdings ohne eine Ankündigungsfrist abzuwarten.

Diese Ankündigungsfrist ist gesetzlich geregelt und muss mindestens einen Monat betragen. Das soll den Kunden bei einer Preiserhöhung ermöglichen, auf Wunsch rechtzeitig vor der Erhöhung zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Im Fall von Primastrom und Voxenergie hatten sich Kunden an Verbraucherverbände und an die Bundesnetzagentur gewandt, da die Fristen nicht eingehalten wurden.


Preiserhöhungen müssen zurückgenommen werden

Schließlich wurde im Mai ein offizielles Aufsichtsverfahren gegenüber der Voxenergie GmbH und der Primastrom GmbH eingeleitet. Nun steht fest: Beide Unternehmen müssen die damals vorgenommene Preiserhöhung zurücknehmen. Betroffene Kunden müssen jetzt darüber informiert werden.

Die Bundesnetzagentur hat eine entsprechende Anordnung an beide Anbieter ausgesprochen. Bei Missachtung hat die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro angedroht.

"Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen und informierte Entscheidungen treffen können", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Auch in angespannten Marktsituationen sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen." Vermutlich bleibt es auch nicht bei der Anordnung gegen diese zwei Anbieter - die Bundesnetzagentur prüft laut eigenen Angaben fortlaufend, ob Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten.

Bei einem Anfangsverdacht, dass die Unternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen, werden Verfahren eingeleitet und Verstöße geahndet.

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