Stillstand: Nur 14 Prozent der Verwaltungs-Leistungen digital zugänglich
Bei deutschen Behörden kommt die Digitalisierung aktuell nur langsam voran. Seit Monaten wurden keine neuen Verwaltungs-Leistungen digital zugänglich gemacht. Bundesweit sind nur ein Bruchteil der Leistungen online verfügbar. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Ländern.
Einem Bericht der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zufolge wurden seit März 2022 keine zusätzlichen Verwaltungs-Leistungen digital zur Verfügung gestellt. Das Behörden-Digimeter der INSM zeigt, dass bundesweit lediglich 80 Leistungen digitalisiert wurden. Insgesamt werden im Onlinezugangsgesetz (OZG) 575 Leistungen definiert, die ursprünglich bis Ende des Jahres digital zugänglich sein sollten. Das Ziel sei nun nicht mehr zu halten.
Die im Dashboard des Bundesinnenministeriums als umgesetzt markierten Verwaltungs-Leistungen sollen außerdem in vielen Fällen nicht vollständig digitalisiert worden sein. Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass nicht alle Angebote vom Antrag bis zur Bearbeitung und Genehmigung online verfügbar sind. Oft gibt es analoge Zwischenschritte. Das Bundesinnenministerium hat die Kritik zurückgewiesen, ohne die vorgebrachten Punkte zu widerlegen.
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Unterschiede bei den Bundesländern
Obwohl bundesweit nur knapp 14 Prozent der Verwaltungs-Leistungen digitalisiert wurden, zeigen sich auf der Länderebene deutliche Unterschiede. Während in Thüringen 142 Leistungen digital zugänglich sind, bieten das Saarland und Bayern nur 80 Leistungen an. Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten drei Monaten zwölf Leistungen hinzufügen können. In Niedersachsen ist die Anzahl an digitalisierten Leistungen hingegen gesunken. Das dürfte auf unzureichend umgesetzte Leistungen, die erneut geprüft und wieder aus dem Dashboard entfernt wurden, zurückzuführen sein.Die im Dashboard des Bundesinnenministeriums als umgesetzt markierten Verwaltungs-Leistungen sollen außerdem in vielen Fällen nicht vollständig digitalisiert worden sein. Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass nicht alle Angebote vom Antrag bis zur Bearbeitung und Genehmigung online verfügbar sind. Oft gibt es analoge Zwischenschritte. Das Bundesinnenministerium hat die Kritik zurückgewiesen, ohne die vorgebrachten Punkte zu widerlegen.
Siehe auch:
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