Osterpaket: Entwurf für Energiewende-Gesetze geht ins Kabinett

Seit Wochen wird nun schon darüber spekuliert, wie die Details des so genannten Osterpaketes, mit dem die Energiewende vorangebracht werden soll, aussehen. Nun kommt Licht in die Sache, Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bringt seinen Entwurf ins Kabinett ein.
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Es sei die größte Novelle im energiepolitischen Bereich seit Jahrzehnten, heißt es aus dem zuständigen Ministerium. Im Zuge des gesamten Paketes werden gleich mehrere Gesetze und Verordnungen angefasst. Trotzdem handelt es sich erst einmal nur um die Einleitung einer umfassenderen Veränderung des Weges gegenüber den Vorgängerregierungen. Denn in den ersten Monaten nach der Übernahme der Amtsgeschäfte ist letztlich auch noch kein kompletter Umbau aller Regelwerke zu erwarten.

Das Osterpaket soll aber zumindest einen ordentlichen Auftakt bereiten, um die über viele Jahre gebremste Energiewende endlich richtig durchstarten zu lassen. Dabei dürfte es für Habeck sogar von Vorteil sein, dass sich die Dringlichkeit angesichts der Entwicklung im Osten Europas verschärft hat. Selbst die Bremser in der Regierungskoalition sind inzwischen überzeugt, dass man aus der Abhängigkeit fossiler Energieträger raus muss.

Grundlage des Pakets ist die Zielsetzung, bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent der Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen zu gewährleisten. Im letzten Jahr waren es 42 Prozent. Allerdings reicht eine Verdoppelung der Kapazitäten nicht aus. Da für die Umsetzung der Energiewende viele Sektoren, die heute noch auf der Verbrennung fossiler Energieträger beruhen, elektrifiziert werden müssen, geht es eher um eine Vervierfachung. Oder eben 600 Terawattstunden Strom im Jahr.

Hemmnisse abbauen

Im Osterpaket werden daher zusätzliche Anreize für die Installation von Photovoltaik-Anlagen kommen. Im Zentrum stehen hier allerdings eher größere Stromerzeuger, während die Verbesserungen für die zahlreichen privaten Hausdächer nur gering ausfallen. Und auch die Ausbau-Ziele für Windenergie auf See und die zugehörigen Regelungen werden verändert. Gleiches gilt für den Bedarfsplan zum Ausbau der Übertragungsnetze.

Konflikte mit einigen Bundesländern dürfte es dahingehend geben, dass der Bund pauschale Abstandsregelungen für Windkraftanlagen beseitigen will. Diese sind teilweise die stärksten Hemmnisse für den Ausbau der Windkraft. Ersetzt werden sollen sie durch flexible Abstandsreglungen auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten. Außerdem will man Beteiligungsmodelle stärken - denn die Erfahrungen zeigen, dass die Akzeptanz für die Installation eines Windparks deutlich steigt, wenn von dessen Einnahmen beispielsweise die Kommune profitiert und etwa einen Kindergarten durch das Stromgeld finanzieren kann.

Das Osterpaket wird nach den abschließenden Beratungen im Kabinett in den Bundestag eingebracht. Wann es dort genau zur Abstimmung gebracht wird und welche Veränderungen es bis dahin gibt, ist noch nicht klar.

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