Digitalisierung: Bundesgesetze werden jetzt elektronisch verkündet
Deutschland ist im Bereich der Digitalisierung nicht gerade als Vorreiter bekannt. Trotzdem werden im Land der Faxgeräte langsam Fortschritte erzielt. Seit Jahresbeginn werden Gesetze nicht mehr im gedruckten Bundesgesetzblatt, sondern auf einer Online-Plattform verkündet.
Bislang hat der Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes vorgesehen, dass Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene im analogen Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen. Obwohl die Inhalte schon seit einiger Zeit auch digital eingesehen werden können, handelte es sich bei der Verkündung im Bundesgesetzblatt um die einzige amtliche Version. Außerdem konnten die im offiziellen Online-Portal bereitgestellten Kopien nicht selbst ausgedruckt werden. Um die originale Papierausgabe zu erhalten, sind Gebühren angefallen.
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Damit die elektronisch herausgegebenen Dokumente als amtliche Ausgaben gelten, musste der entsprechende Teil des Grundgesetzes geändert werden. Artikel 82 Absatz 1 sieht nun explizit vor, dass das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form verkündet werden kann. Zum 1. Januar 2023 wird das Bundesgesetzblatt nicht mehr in gedruckter Form, sondern auf der neuen Plattform recht.bund.de veröffentlicht. Die verbindlichen amtlichen Dokumente erscheinen hier als PDF-Dateien und sind mit einer Signatur versehen. Ferner lassen sich die Ausgaben nun herunterladen.
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Damit die elektronisch herausgegebenen Dokumente als amtliche Ausgaben gelten, musste der entsprechende Teil des Grundgesetzes geändert werden. Artikel 82 Absatz 1 sieht nun explizit vor, dass das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form verkündet werden kann. Zum 1. Januar 2023 wird das Bundesgesetzblatt nicht mehr in gedruckter Form, sondern auf der neuen Plattform recht.bund.de veröffentlicht. Die verbindlichen amtlichen Dokumente erscheinen hier als PDF-Dateien und sind mit einer Signatur versehen. Ferner lassen sich die Ausgaben nun herunterladen.
Keine Einschränkungen mehr vorgesehen
Das gedruckte Bundesgesetzblatt wurde vom Bundesanzeiger-Verlag, der zum gewinnorientierten Unternehmen DuMont gehört, herausgegeben. Die online zur Verfügung gestellten Kopien waren mit Einschränkungen verbunden und konnten nicht weiterverbreitet werden. Die Ausgaben auf recht.bund.de lassen sich kostenfrei und ohne Einschränkungen nutzen.Siehe auch:
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