Elektroauto: Angebliche Brandgefahr ist kein Grund für Tiefgaragenbann
Zum Thema Elektroautos gibt es nach wie vor so manchen "modernen Mythos", allen voran den Irrglauben, dass solche Fahrzeuge ständig in Feuer aufgehen. Solche Fälle landen mitunter auch vor Gericht, doch dieses wies ein "Elektroauto-Verbot" in einer Tiefgarage ab.
Es gibt immer wieder Horror-Meldungen und -Bilder, die den Eindruck erwecken, dass Elektroautos ständig brennen und ein unlöschbares Flammeninferno zur Folge haben. Zwar ist es durchaus wahr, dass brennende Akkus für die Feuerwehr ein Problem sind, gleichzeitig steht aber auch fest, dass Elektroautos nicht häufiger in Feuer geraten als Verbrenner. Im Gegenteil: Eine aktuelle Untersuchung hat herausgefunden, dass reine Stromer deutlich seltener brennen.
Mit dem Thema Brandgefahr beschäftigte sich nun auch das Amtsgericht Wiesbaden. Denn das musste sich mit dem Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auseinandersetzen, die Elektroautos per Beschluss pauschal aus einer Tiefgarage verbannen wollte. Eine Eigentümerin hatte dagegen geklagt und bekam Recht (via Golem). Infografik Elektromobilität: E-Anteil bei Neuwagen springt auf über 40 Prozent
Weiter wurde argumentiert, dass die Feuerwehr zum Löschen und Entsorgen einen Container benötige, dieser aber nicht in die Tiefgarage passe. Das sah das Gericht aber als nicht relevant an, sondern verwies auf das überarbeitete Wohnungseigentumsgesetz, das einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung einer Lademöglichkeit vorsieht: "Daher verstößt der angegriffene Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, selbst wenn man zu Gunsten der Beklagten die behauptete besondere Brandgefahr von Elektrofahrzeugen als wahr unterstellt."
Mit dem Thema Brandgefahr beschäftigte sich nun auch das Amtsgericht Wiesbaden. Denn das musste sich mit dem Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auseinandersetzen, die Elektroautos per Beschluss pauschal aus einer Tiefgarage verbannen wollte. Eine Eigentümerin hatte dagegen geklagt und bekam Recht (via Golem). Infografik Elektromobilität: E-Anteil bei Neuwagen springt auf über 40 Prozent
Brandschutz spielt keine Rolle
Die WEG hat Mitte des Vorjahres einer Mieterin das Anstellen eines Plugin-Hybriden in der Tiefgarage untersagt, als Begründung wurde der Brandschutz angeführt: "Komme es zu einem Brand, sei die Dauer des Brandverlaufs länger als bei einem Benzinbrand. Hinzu komme, dass ein Brand einer solchen Batterie - im Gegensatz zu einem Benzinbrand - nicht mit Löschschaum gelöscht werden könne."Weiter wurde argumentiert, dass die Feuerwehr zum Löschen und Entsorgen einen Container benötige, dieser aber nicht in die Tiefgarage passe. Das sah das Gericht aber als nicht relevant an, sondern verwies auf das überarbeitete Wohnungseigentumsgesetz, das einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung einer Lademöglichkeit vorsieht: "Daher verstößt der angegriffene Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, selbst wenn man zu Gunsten der Beklagten die behauptete besondere Brandgefahr von Elektrofahrzeugen als wahr unterstellt."
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