Zu angestrengt weggeguckt:
Darknet-Hoster muss Jahrzehnte in Haft

Als Webhoster kann man die Verantwortung über die Inhalte, die Kunden über die eigenen Rechner anbieten, nicht komplett von sich weisen. Das gilt insbesondere, wenn man bei der Verbreitung von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern wegguckt.
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Das zeigt nun das Ende eines sehr langen Verfahrens, das in den USA gegen den einstigen Betreiber Freedom Hostings geführt wurde und von dem The Record berichtete. Dabei handelte es sich um einen Hoster, der seine Dienste wohl mehr oder weniger vorausschauend auf das Darknet beschränkte. Damit sollte eine Plattform angeboten werden, auf der die Kunden keinerlei Kontrolle zu erwarten hätten.

Betrieben wurde der Dienst von einem Mann aus Irland. Dieser offerierte hier den Zugang zu einer klassischen Hosting-Umgebung mit PHP und MySQL und verlangte lediglich einen einmaligen Betrag von 5 Dollar. Dadurch stieg Freedom Hosting damals schnell zum größten Hoster im Darkweb auf, von dem schätzungsweise die Hälfte aller .onion-Webseiten ausgeliefert wurden.

Anonymous leutete das Ende ein

Allerdings enttarnten Anonymous-Aktivisten den Dienst im Jahr 2011 als eine der größten Quellen kinderpornographischer Inhalte und starteten massive DDoS-Attacken. So wurden auch die Strafverfolgungsbehörden auf den Anbieter aufmerksam und leiteten Ermittlungen ein. 2013 konnte der gesamte Dienst schließlich abgeschaltet werden. Seitdem versuchte der Betreiber allerdings dem Zugriff der US-Justiz zu entgehen. Er führte in Irland eine lange juristische Auseinandersetzung gegen die Auslieferung an die USA und versuchte parallel dazu die russische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Letztlich nutzte dies aber alles nichts und man überstellte ihn an US-Behörden.

Über zwei Jahre dauerte dort nun noch einmal der Prozess. Im Zuge dessen gestand der Angeklagte auch seine Schuld - das war schon im Februar 2020. Bis zur endgültigen Urteilsverkündung dauerte es aufgrund verschiedener Umstände noch einmal längere Zeit. Doch nun wurde das Strafmaß verkündet: Der Mann muss für einen Zeitraum von 27 Jahren hinter Gitter. Damit schöpfte das Gericht den maximal möglichen Rahmen von 30 Jahren nicht ganz aus. Das Gericht stellte ihn darüber hinaus unter eine lebenslange Aufsicht, der Mann muss sich also auch nach seiner Entlassung in ferner Zukunft regelmäßig bei den Behörden melden und darlegen, dass er seine frühere Tätigkeit nicht wieder aufnimmt.

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