Umweltverbände scheitern erneut, Tesla-Baugenehmigungen rechtens
Die Umweltverbände Nabu und Grüne Liga Brandenburg sind erneut vor Gericht gegen den Bau der Tesla Gigafactory in Grünheide gescheitert. Beide Verbände hatten versucht durch eine Anhörungsrüge noch einmal gegen die vorzeitige Genehmigung vorzugehen.
Dabei geht es in dem Streit um den Bau von verschiedenen Anlagen auf dem Fabrikgelände. Grüne Liga Brandenburg und Nabu Deutschland hatten bereits im Juli mit einem Eilantrag versucht, die Genehmigung für Tesla, Anlagen der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau zu testen und Tanks zu Spül- und Testzwecken zu errichten zu kippen. Es handelt sich dabei um ein vorläufiges Baugenehmigungsverfahren, wobei Tesla in den letzten Wochen immer wieder in die Schlagzeilen gekommen war, da wohl auch Anlagen errichtet und genutzt wurden, für die auch keine vorläufige Genehmigung vorlag. Diese Vorfälle sollten entsprechend mit geprüft werden.
Infografik: Teslas Gigafactory bei Berlin
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Rüge abgelehnt. Demnach gab es keine "Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör", beziehungsweise wurde diese Verletzung nicht ausreichend von den Verbänden dargelegt. Das OVG verwarf die Rüge daher als unzulässig. Hätte die Rüge Erfolg gehabt, hätte man noch einmal den Eilantrag erweitern können, beziehungsweise das Verfahren in den Stand vor der Entscheidung geführt. Nun bleibt abzuwarten, wie die Verbände weitermachen.
Siehe auch:
Eilantrag scheiterte, Verbände fühlen sich ungehört
Mit ihrem Anliegen waren die Verbände jedoch gescheitert und haben anschließend eine sogenannte Anhörungsrüge vorgetragen, da sie sich laut ihrem Anwalt Thorsten Deppner zu dem Eilantrag nicht ausreichend äußern konnten. Sie hatten angeführt, dass ihnen vom Gericht nicht ausreichend Zeit eingeräumt wurde, um alle Argumente, die für den Eilantrag gesprochen haben, vorzutragen.Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Rüge abgelehnt. Demnach gab es keine "Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör", beziehungsweise wurde diese Verletzung nicht ausreichend von den Verbänden dargelegt. Das OVG verwarf die Rüge daher als unzulässig. Hätte die Rüge Erfolg gehabt, hätte man noch einmal den Eilantrag erweitern können, beziehungsweise das Verfahren in den Stand vor der Entscheidung geführt. Nun bleibt abzuwarten, wie die Verbände weitermachen.
Störfallgutachten liegt vor und verheißt nichts Gutes
Laut dem Online-Magazin Business Insider führen Grüne Liga Brandenburg und Nabu dabei ein Störfallgutachten an, welches zeigen soll, dass Tesla derzeit noch nicht ausreichend auf mögliche Zwischenfälle vorbereitet sei. Für die Testphase könne man daher keine Sicherheit garantieren.Siehe auch:
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