TKG-Novelle: Bürger bekommen Recht auf schnellen Internet-Anschluss
Die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird all jenen Hoffnung geben können, die von den Internet-Providern bis heute im Regen stehen gelassen werden. Denn der Rechtsanspruch auf eine Breitband-Anbindung soll nun kommen.
Die Einstufung von Internet-Anschlüssen als Universaldienst wird von netzpolitischer Seite schon lange gefordert. Und nun soll es endlich soweit sein. Das würde bedeuten, dass die Provider eine ähnliche Verpflichtung zur Versorgung der Bürger bekommen, wie es auch bei den Betreibern von Strom- und Wassernetzen der Fall ist. Haushalte können also rechtlich geltend machen, mit einer Datenleitung versorgt zu werden.
Und in der Neufassung des TKG sollen hierzu auch Mindestanforderungen festgelegt werden. Die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben sich laut Änderungsanträgen auf Regelungen geeinigt, die noch einmal deutlich über den Regierungsentwurf der Gesetzes-Neufassung hinausgehen. Das berichten die Kollegen von Heise, denen die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
Auf dem aktuellen Stand geht man davon aus, dass dies beispielsweise von einer DSL-Anbindung mit 30 Megabit pro Sekunde im Downstream gewährleistet wird. Generell soll die Bundesnetzagentur allerdings damit beauftragt werden, die Mindestbandbreite heranzuziehen, die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzt wird. In festgelegten Abständen soll auch der Bundestag über die kommenden Entwicklungen informiert werden, so dass die im Gesetz vorgesehenen Anforderungen mit der Zeit angepasst werden können.
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Und in der Neufassung des TKG sollen hierzu auch Mindestanforderungen festgelegt werden. Die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben sich laut Änderungsanträgen auf Regelungen geeinigt, die noch einmal deutlich über den Regierungsentwurf der Gesetzes-Neufassung hinausgehen. Das berichten die Kollegen von Heise, denen die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
Lehren aus dem Homeoffice
Anders als in den meisten Anforderungen zum Breitband-Ausbau wird dabei nicht nur der Downstream berücksichtigt. Angesichts der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie soll auch gewährleistet sein, dass die üblichen Homeoffice-Anwendungen wie Videokonferenzen inklusive der nötigen Verschlüsselung problemlos genutzt werden können. Entsprechend müssen sich auch die Latenzen und Upstream-Bandbreiten in einem vernünftigem Rahmen bewegen.Auf dem aktuellen Stand geht man davon aus, dass dies beispielsweise von einer DSL-Anbindung mit 30 Megabit pro Sekunde im Downstream gewährleistet wird. Generell soll die Bundesnetzagentur allerdings damit beauftragt werden, die Mindestbandbreite heranzuziehen, die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzt wird. In festgelegten Abständen soll auch der Bundestag über die kommenden Entwicklungen informiert werden, so dass die im Gesetz vorgesehenen Anforderungen mit der Zeit angepasst werden können.
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