TKG-Novelle: Bürger bekommen Recht auf schnellen Internet-Anschluss

Die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird all jenen Hoffnung geben können, die von den Internet-Providern bis heute im Regen stehen gelassen werden. Denn der Rechtsanspruch auf eine Breitband-Anbindung soll nun kommen.
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Die Einstufung von Internet-Anschlüssen als Universaldienst wird von netzpolitischer Seite schon lange gefordert. Und nun soll es endlich soweit sein. Das würde bedeuten, dass die Provider eine ähnliche Verpflichtung zur Versorgung der Bürger bekommen, wie es auch bei den Betreibern von Strom- und Wassernetzen der Fall ist. Haushalte können also rechtlich geltend machen, mit einer Datenleitung versorgt zu werden.

Und in der Neufassung des TKG sollen hierzu auch Mindestanforderungen festgelegt werden. Die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben sich laut Än­de­rungs­an­trä­gen auf Regelungen geeinigt, die noch einmal deutlich über den Re­gie­rungs­ent­wurf der Gesetzes-Neufassung hinausgehen. Das berichten die Kollegen von Heise, denen die entsprechenden Unterlagen vorliegen.

Lehren aus dem Homeoffice

Anders als in den meisten Anforderungen zum Breit­band-Ausbau wird dabei nicht nur der Down­stream berücksichtigt. Angesichts der Er­fah­run­gen aus der Corona-Pandemie soll auch gewährleistet sein, dass die üblichen Homeof­fice-An­wen­dun­gen wie Videokonferenzen in­klu­si­ve der nötigen Ver­schlüs­se­lung pro­blem­los genutzt werden können. Entsprechend müssen sich auch die Latenzen und Up­stream-Band­brei­ten in einem ver­nünf­ti­gem Rahmen bewegen.

Auf dem aktuellen Stand geht man davon aus, dass dies beispielsweise von einer DSL-An­bin­dung mit 30 Megabit pro Sekunde im Downstream gewährleistet wird. Generell soll die Bun­des­netz­agen­tur allerdings damit beauftragt werden, die Mindestbandbreite he­ran­zu­zie­hen, die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzt wird. In fest­ge­leg­ten Ab­stän­den soll auch der Bundestag über die kommenden Entwicklungen in­for­miert wer­den, so dass die im Gesetz vorgesehenen Anforderungen mit der Zeit angepasst werden können.

Siehe auch:



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