Neues Handels-Verbot: US-Regierung setzt DJI auf die schwarze Liste

Der chinesische Drohnengigant DJI wird auf die schwarze Liste der US-Regierung gesetzt. Damit werden umfangreiche Sanktionen in Gang gesetzt. DJI ist dabei nur eines von mehreren bekannten Unternehmen, die jetzt mit Sanktionen belegt werden.
Drohne, DJI, Mavic 2 Enterprise
DJI
Vor rund einem Jahr hatte die US-Regierung bereits selbst per Erlass die Verwendung chinesischer Drohnen bei US-Ministerien gestoppt. Nun geht der noch amtierende US-Präsident Donald Trump aber weiter: Er verbietet "wirtschaftliche Beziehungen" mit dem Drohnenhersteller. Damit dürfen nun US-Unternehmer keine Technologien mehr an DJI liefern. Das geht aus einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hervor.


Entity-Liste

DJI - eines der größten und bekanntesten Drohnenunternehmen der Welt - wurde auf die Entity-Liste des US-Handelsministeriums gesetzt. Damit wird das chinesische Unternehmen als nationales Sicherheitsrisiko eingestuft. US-Unternehmen ist damit der Export von Technologien an das Unternehmen untersagt. Dabei handelt es sich um den gleichen Prozess, den die US-Regierung bereits mit dem Elektronikriesen Huawei in Gang gesetzt hatte.

Das Verbot konzentriert sich in erster Linie auf die Blockierung des Exports von US-Technologie an den Drohnenhersteller. Das Verbot wird es jedoch US-Unternehmen erschweren, Teile oder Komponenten zu liefern, die DJI in seinen Drohnen verwenden kann, was wahrscheinlich die Lieferkette des Unternehmens stören wird. Das Verbot soll in Kürze in Kraft treten.

Es bleibt nun abzuwarten, wie die chinesischen Offiziellen auf das Verbot reagieren werden und ob es dann auch für den US-Handel schwierig werden, DJI-Produkte direkt zu verkaufen.

DJI ist nicht das einzige bekannte, weltweit agierende Unternehmen, das jetzt mit einem Bann belegt wurde. So ergeht es auch der chinesischen Semiconductor Manufacturing International Corporation (SMIC). Der Chiphersteller soll laut der US-Regierung Verbindungen zum chinesischen Militär haben und ist deshalb auch auf der schwarzen Liste gelandet. Siehe auch:
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