Kein Sport durch Corona: Sky-Kunde setzt Sonderkündigungsrecht durch
Kunden des Pay-TV-Anbieters Sky können unter Umständen ihren laufenden Vertrag schneller loswerden als vorgesehen. Denn insbesondere aufgrund der Pandemie-Situation kann dieser diverse bezahlte Live-Übertragungen gar nicht liefern.
Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mitteilte, ist es einem Kunden aus dem Bundesland im Norden gelungen, vor Gericht ein außerordentliches Kündigungsrecht durchzusetzen. Er berief sich darauf, dass er die Sportübertragungen, aufgrund derer er sich für das Pay-TV-Paket entschieden hatte, gar nicht geliefert bekommt. Im März schickte er daraufhin ein Kündigungsschreiben an das Unternehmen.
Verwiesen wurde unter anderem auf zahlreiche ausgefallene Spiele, die der Pay-TV-Sender eigentlich über die Angebote Sky Bundesliga, Sky Champions League, Grand Slam Turnier, Handball Bundesliga und Formel Eins auf den Fernseher des Kunden bringen wollte. Sky weigerte sich aber, die Kündigung zu akzeptieren und stellte weiterhin die monatlichen Gebühren in voller Höhe in Rechnung.
Allerdings spielte es in dem Verfahren auch eine Rolle, dass der Kunde überwiegend Sportinhalte bei dem Sender gebucht hatte und diese nicht nur einen Teil seines Abos ausmachten. Das dürfte allerdings für viele Kunden Skys gelten, da die einstigen Film-Pakete in Zeiten der Streaming-Anbieter längst nicht mehr ihren früheren Stellenwert haben. Insofern dürfte man bei Sky nach diesem Urteil mit Sorge auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie blicken. Denn eine weitere Verschärfung des Lockdowns mit einer erneuten Absage aller Sportveranstaltungen könnte direkt zahlreiche Kündigungen bedeuten.
Verwiesen wurde unter anderem auf zahlreiche ausgefallene Spiele, die der Pay-TV-Sender eigentlich über die Angebote Sky Bundesliga, Sky Champions League, Grand Slam Turnier, Handball Bundesliga und Formel Eins auf den Fernseher des Kunden bringen wollte. Sky weigerte sich aber, die Kündigung zu akzeptieren und stellte weiterhin die monatlichen Gebühren in voller Höhe in Rechnung.
Ein wichtiger Grund
Daraufhin zog der Nutzer vor Gericht und konnte hier einen Erfolg für sich verbuchen. Die Unfähigkeit des Anbieters, die vertraglich zugesagten Live-Events zu übertragen, sei durchaus so ein wichtiger Grund, wie ihn das Bürgerliche Gesetzbuch für eine außerordentliche Vertragskündigung verlangt. Es sei dem Verbraucher nicht zuzumuten, einen Vertrag weiter erfüllen zu müssen, den die Gegenseite ihrerseits eben nicht erfüllen kann.Allerdings spielte es in dem Verfahren auch eine Rolle, dass der Kunde überwiegend Sportinhalte bei dem Sender gebucht hatte und diese nicht nur einen Teil seines Abos ausmachten. Das dürfte allerdings für viele Kunden Skys gelten, da die einstigen Film-Pakete in Zeiten der Streaming-Anbieter längst nicht mehr ihren früheren Stellenwert haben. Insofern dürfte man bei Sky nach diesem Urteil mit Sorge auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie blicken. Denn eine weitere Verschärfung des Lockdowns mit einer erneuten Absage aller Sportveranstaltungen könnte direkt zahlreiche Kündigungen bedeuten.
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