Gesetz kommt: Hersteller müssen Kunden Updates bereitstellen

Tech-Anbieter müssen die Käufer ihrer Produkte zukünftig von Gesetzes wegen mit Updates versorgen - und das über die ohnehin bestehenden Gewährleistungs-Fristen hinaus. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde jetzt durch die Bundesregierung vorgelegt.
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Das federführende Bundesjustizministerium hat die Vorgaben mehrerer neuer EU-Richtlinien umzusetzen, die verschiedene Bereiche der Digitalwirtschaft abdecken. Die zahlreichen Änderungen, die dafür unter anderem ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geschrieben werden, umfassen eine Vorlage von rund hundert Seiten. Ein wichtiger Aspekt für viele Verbraucher besteht hier darin, dass sie zukünftig ein Anrecht auf Software-Aktualisierungen haben.

"Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums über Aktualisierungen, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, informiert wird und ihm diese bereitgestellt werden", heißt es in dem vorgeschlagenen Gesetzestext. Explizit wird dabei auch betont, dass Sicherheits-Patches zu diesem geforderten Leistungsumfang gehören - aber nicht nur.

Auch neue Handelsregeln

Eine solche gesetzliche Regelung dürfte die IT-Sicherheit deutlich verbessern. Denn aktuell wird eine große Menge an Produkten verkauft, die besonders günstig angeboten werden können, weil die Hersteller von Beginn an die noch kommenden Kosten für die Software-Pflege nicht mit einpreisen müssen. Insbesondere billige Smartphones, aber auch viele Smart Home-Systeme und einiges mehr, erhalten kaum Updates. Die Regelung gilt für Produkte, bei denen die Nutzbarkeit funktionell von regelmäßigen Aktualisierungen abhängt. So muss beispielsweise eine Steuer-Software regelmäßig auf den neuesten Stand der Gesetzgebung gebracht werden, um verwendet werden zu können.

Das umfangreiche Regelwerk gibt auch neue Bestimmungen für den Online-Handel heraus. Betreiber von Handels-Plattformen wie Amazon oder eBay müssen beispielsweise darüber informieren, wenn die Platzierung eines Produktes in der Suche durch Bezahlung seitens des Anbieters besser ist. Und wer etwa Eintrittskarten auf eBay weiterverkauft, muss angeben, zu welchem Preis der Veranstalter die Tickets herausgegeben hat.

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