Datenschutz: H&M wird zu Rekord-Bußgeld von 35 Mio. Euro verdonnert
Bei den Bußgeldern für Datenschutz-Vergehen gibt es jetzt einen neuen und sehr deutlichen Rekordhalter: Der Bekleidungs-Händler H&M muss laut einem Beschluss des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten eine Summe von über 35 Millionen Euro zahlen.
Der Bußgeldentscheid geht auf einen Vorfall in einem Nürnberger Service-Center der H&M-Tochter zurück, die für das Online-Geschäft des Unternehmens zuständig ist. Wie Untersuchungen zutage förderten, wurden dort umfassende Informationen über das Privatleben der Mitarbeiter ausgeforscht und gespeichert. Diese Praxis reichte bis mindestens ins Jahr 2014 zurück und stellt einen massiven Verstoß gegen den Beschäftigtendatenschutz dar.
Grundlage für die Datenspeicherung waren unter anderem so genannte "Welcome Back"-Gespräche, die Vorgesetzte mit Beschäftigten führten, wenn diese selbst nach kurzer Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Urlaub wieder zur Arbeit erschienen. Dabei wurden unter anderem Freizeitaktivitäten und Krankheitsdiagnosen erfragt und anschließend in einer Akte gespeichert. Deren Inhalte waren anschließend für zahlreiche Mitarbeiter in den Führungsebenen abrufbar.
Caspar betonte ausdrücklich, dass sich der Mutterkonzern anschließend bemüht zeigte, den Fehler des Tochterunternehmens auszubügeln. Betroffene wurden entschädigt und man arbeitet daran, das Vertrauen in das Unternehmen als Arbeitgeber wiederherzustellen, hieß es. Allerdings wogen die Verstöße so schwer, dass trotzdem ein Rekordbußgeld herauskam. Vorheriger Spitzenreiter war der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen, der 14,5 Millionen Euro zahlen soll, dagegen aber noch Einspruch einlegte.
Grundlage für die Datenspeicherung waren unter anderem so genannte "Welcome Back"-Gespräche, die Vorgesetzte mit Beschäftigten führten, wenn diese selbst nach kurzer Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Urlaub wieder zur Arbeit erschienen. Dabei wurden unter anderem Freizeitaktivitäten und Krankheitsdiagnosen erfragt und anschließend in einer Akte gespeichert. Deren Inhalte waren anschließend für zahlreiche Mitarbeiter in den Führungsebenen abrufbar.
Mutterkonzern bemüht sich
Die Datenschutzbehörde, die für den Fall zuständig war, wertete die Angelegenheit als besonders intensiven Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Bekannt wurde die Sache, als ein Konfigurationsfehler die Akten im gesamten Unternehmensnetz sichtbar machte. Die Informationen wurden der Presse gesteckt und aufgrund der Berichterstattung ordnete der Hamburger Datenschutzbeauftagte Johannes Caspar an, dass die Daten komplett eingefroren und ihm zur Untersuchung bereitgestellt werden.Caspar betonte ausdrücklich, dass sich der Mutterkonzern anschließend bemüht zeigte, den Fehler des Tochterunternehmens auszubügeln. Betroffene wurden entschädigt und man arbeitet daran, das Vertrauen in das Unternehmen als Arbeitgeber wiederherzustellen, hieß es. Allerdings wogen die Verstöße so schwer, dass trotzdem ein Rekordbußgeld herauskam. Vorheriger Spitzenreiter war der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen, der 14,5 Millionen Euro zahlen soll, dagegen aber noch Einspruch einlegte.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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