PlayStation-Spiele: Strafe wegen verweigerter Download-Rücknahme
Sony muss in Australien eine Millionenstrafe zahlen, weil das Unternehmen gegen die dort geltenden Verbraucherschutzgesetze verstoßen hat. Hintergrund war, dass Sony die "Rücknahme" fehlerhafter PlayStation-Spiele verweigerte.
Die Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) hat Sony eine Strafe in Höhe von umgerechnet 2,16 Millionen Euro aufgebrummt. Die Verbraucherschützer sehen es als erwiesen an, dass Sony einer Reihe von Kunden illegal die Rückgabe von digital bezogenen Spielen verweigert hat, obwohl diese als fehlerbehaftet gelten.
Der japanische Unterhaltungskonzern bzw. seine zur europäischen Niederlassung gehörende australische Spieletochter hatten außerdem behauptet, dass man keine Rückzahlung leisten müsse, wenn der jeweilige Hersteller der Spiele dies nicht autorisiert habe. In einem fünften Fall hatte Sony Europe eine Rückzahlung zugesagt, wollte aber nur PSN-Credits statt echtem Geld zahlen.
Für Australien gelten im Fall von Download-Verkäufen die gleichen Regeln wie bei einem Erwerb eines Spiels im Laden, betonten die dortigen Verbraucherschützer. Außerdem spiele es keinerlei Rolle, wo eine Firma ihren rechtlichen Hauptsitz habe - selbst wenn Sony Europe technisch gesehen für den Verkauf von Spielen für die PlayStation in Australien verantwortlich sei, müsse sich das Unternehmen beim Vertrieb auch an die dortigen und nicht etwa an die europäischen Gesetzesvorgaben halten.
Sony berief sich in Australien auf europäisches Recht
Sony Interactive Entertainment hatte vier Kunden gegenüber erklärt, dass man nicht dazu gezwungen sei, ihnen ihr Geld zurückzugeben, nachdem die Spiele heruntergeladen wurden und mehr als 14 Tage nach dem Download vergangen waren. Die australische Behörde beharrt jedoch darauf, dass die Garantiepflicht von Sony auch nach einem Download oder dem Ablauf von 14 Tagen nicht erlischt, egal was sich der Spieleverkäufer oder -hersteller wünscht.Der japanische Unterhaltungskonzern bzw. seine zur europäischen Niederlassung gehörende australische Spieletochter hatten außerdem behauptet, dass man keine Rückzahlung leisten müsse, wenn der jeweilige Hersteller der Spiele dies nicht autorisiert habe. In einem fünften Fall hatte Sony Europe eine Rückzahlung zugesagt, wollte aber nur PSN-Credits statt echtem Geld zahlen.
Für Australien gelten im Fall von Download-Verkäufen die gleichen Regeln wie bei einem Erwerb eines Spiels im Laden, betonten die dortigen Verbraucherschützer. Außerdem spiele es keinerlei Rolle, wo eine Firma ihren rechtlichen Hauptsitz habe - selbst wenn Sony Europe technisch gesehen für den Verkauf von Spielen für die PlayStation in Australien verantwortlich sei, müsse sich das Unternehmen beim Vertrieb auch an die dortigen und nicht etwa an die europäischen Gesetzesvorgaben halten.
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