Gericht: Chelsea Manning sofort freilassen - aber trotzdem abkassieren
Das zuständige Bundesbezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia hat die sofortige Freilassung der Whistleblowerin Chelsea Manning aus der Haft angeordnet. Allerdings bleibt eine Geldforderung im sechsstelligen Bereich bestehen.
Manning kann aufgrund ihrer Begnadigung durch den ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama nicht mehr für ihre Datenlieferung an Wikileaks bestraft werden. Von den ursprünglich 35 Jahren Haft, zu der sie verurteilt wurde, musste sie sieben Jahre absitzen. Nach einiger Zeit in Freiheit wurde sie aber erneut festgesetzt - diesmal geht es um Beugehaft im Rahmen eines anderen Verfahrens.
Die US-Staatsanwaltschaft arbeitet seit einiger Zeit an einer Anklage gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange. Und sie geht davon aus, dass Manning belastende Fakten vorbringen könnte. Die Whistleblowerin erklärte allerdings lediglich, dass sie bereits in ihrem Strafprozess alles zu dem Thema gesagt habe und keine weitergehenden Angaben machen könne - insbesondere nicht zu der Vermutung, dass Assange sie angestachelt haben soll, die Daten überhaupt erst aus dem Netzwerk der US-Behörden zu kopieren.
Die psychische Belastung, die mit der ganzen Angelegenheit verbunden war, mündete gerade erst in einem Suizid-Versuch Mannings. Aufgrund der nun erfolgten Haftentlassung kann jetzt eine weitere Behandlung in einem zivilen Krankenhaus erfolgen. Unterdessen wird eine Crowdfunding-Initiative vorbereitet, mit der Manning bei der Bezahlung des Strafgeldes unterstützt werden soll - denn nach den immer neuen juristischen Problemen ist die Whistleblowerin längst pleite.
Siehe auch: Chelsea Manning kommt frei - Obama begnadigt die Whistleblowerin
Die US-Staatsanwaltschaft arbeitet seit einiger Zeit an einer Anklage gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange. Und sie geht davon aus, dass Manning belastende Fakten vorbringen könnte. Die Whistleblowerin erklärte allerdings lediglich, dass sie bereits in ihrem Strafprozess alles zu dem Thema gesagt habe und keine weitergehenden Angaben machen könne - insbesondere nicht zu der Vermutung, dass Assange sie angestachelt haben soll, die Daten überhaupt erst aus dem Netzwerk der US-Behörden zu kopieren.
Keine Aussage mehr möglich
Mit der Beugehaft sollte erreicht werden, dass Manning doch eine weitergehende Aussage im Vorverfahren gegen Assange tätigt. Allerdings war das Gericht keineswegs der Ansicht, dass die Maßnahmen gegen Manning völlig unbegründet waren. Doch das fragliche Verfahren ist nun erst einmal abgeschlossen und es kann ohnehin keine Zeugenaussage mehr geben. Daher gab es auch keinen Grund mehr, die Whistleblowerin weiter in Haft zu halten. Das ebenfalls als Beugemaßnahme verhängte Zwangsgeld von inzwischen 256.000 Dollar bleibt allerdings bestehen.Die psychische Belastung, die mit der ganzen Angelegenheit verbunden war, mündete gerade erst in einem Suizid-Versuch Mannings. Aufgrund der nun erfolgten Haftentlassung kann jetzt eine weitere Behandlung in einem zivilen Krankenhaus erfolgen. Unterdessen wird eine Crowdfunding-Initiative vorbereitet, mit der Manning bei der Bezahlung des Strafgeldes unterstützt werden soll - denn nach den immer neuen juristischen Problemen ist die Whistleblowerin längst pleite.
Siehe auch: Chelsea Manning kommt frei - Obama begnadigt die Whistleblowerin
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