Foto-Gesichtserkennung: User erstreiten 550 Mio. Dollar von Facebook

Es hat mehrere Jahre gedauert, war am Ende aber erfolgreich: Nutzer in den USA haben von Facebook aufgrund der Speicherung und Verar­bei­tung biometrischer Daten ohne Zustimmung eine Zahlung von über einer halben Milliarde Dollar erstritten.
Die fragliche Klage wurde bereits im Jahr 2015 im US-Bundesstaat Illinois eingereicht. Die betroffenen User beriefen sich auf den in ihrem Bundesstaat gültigen Biometric Information Privacy Act, nach dem biometrische Informationen nur mit einer eindeutigen Zustimmung gespeichert und aufbewahrt werden dürfen. Und diese lag Facebook für sein System zur Markierung von Personen auf Bildern via Gesichtserkennung nicht vor.

Die Auseinandersetzung zog sich nun seit einiger Zeit hin und die Betreiber des Social Networks wehrten sich standhaft. Doch nun kam Bewegung in die Sache - auch wenn es noch immer nicht zu einem Urteil kam. Beide Seiten einigten sich jedoch außergerichtlich und Facebook willigte ein, an die Beteiligten an der Sammelklage eine Entschädigung in Höhe von 550 Millionen Dollar zu zahlen, berichtet die New York Times.

Einigung mit Strahlkraft

Die Einigung steht zwar zwischen den Parteien, doch muss das zuständige Gericht der Sache noch seinen Segen geben. Das betrachten beide Seiten aber wohl als formalen Akt, was sich auch daran ablesen lässt, dass Facebook die Summe in seinen jüngsten Quartalsbilanzen schon von den Unternehmenswerten abgeschrieben hat.

Von dem Betrag werden zuerst die Anwälte bezahlt, die die betroffenen Nutzer in der Sache vertraten. Das übrige Geld kann dann an die Beteiligten an der Sammelklage anteilig ausgezahlt werden. Wie viel dann im Einzelnen für jeden bleibt, ist aktuell noch unklar - mehrere tausend Dollar werden es aber auf jeden Fall sein.

Jay Edelson, der die Nutzer als Anwalt vertrat, erklärte, dass die Höhe der Forderungen völlig gerechtfertigt ist. Immerhin benötigen die Verbraucher wirksame Methoden, um sich gegen die immer umfassendere Überwachung ihres Lebens wehren zu können. Denn in einer Demokratie ist es eine Grundvoraussetzung, sich am öffentlichen Leben und den Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligen zu können, ohne sofort namentlich in jedem Zusammenhang erfasst zu werden. Insofern dürfte der Ausgang des Rechtsstreit auch Strahlkraft auf andere Auseinandersetzungen entwickeln.

Siehe auch: Facebook Moments: Gesichtserkennung verhindert Release in Europa
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