Tesla handelt sich mehrere Klagen wegen des Begriffes "Autopilot" ein
Der Elektroautobauer Tesla bezeichnet seinen Fahrassistent als Autopilot und erwähnt in diesem Zusammenhang auch immer wieder autonomes Fahren. Doch das verwirrt Kunden und nun hat sich der Autobauer mehrere Klagen eingefangen, auch eine aus Deutschland.
Schon jetzt können Tesla-Käufer den Autopiloten dazubuchen und diesen unterstützend nutzen. Das bedeutet aber auch, dass die Fahrer stets die Hände am Lenkrad haben und auch aufmerksam das Geschehen auf der Straße beobachten müssen. Doch Kritiker werfen Tesla vor, dass der Name Autopilot samt dazugehöriger Werbung suggeriert, dass hier bereits vollständige Autonomie geboten wird.
Das hat Tesla im vergangenen Monat in den USA eine Klage der Autohändlervereinigung NJ Car eingebracht, diese wirft Tesla irreführende Werbung im Zusammenhang mit dem Begriff "Autopilot" vor. Wie das Handelsblatt berichtet, steht dem US-Unternehmen nun auch in Deutschland eine ganz ähnliche juristische Auseinandersetzung bevor.
Demnach hat die Münchner Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht München I eine Klage eingereicht. Damit will man Tesla zwingen, bestimmte Äußerungen zu unterlassen, allen voran den Begriff Autopilot zu verwenden und damit zu werben.
Der Wettbewerbsverband beklagt, dass Tesla weitreichende Versprechen macht und mit Funktionen wirbt, die es (hierzulande) noch gar nicht gibt. Dazu zählt das "Herbeirufen"-Feature und auch die Behauptung, dass man schon bald "automatisches Fahren innerorts" anbieten könne.
Das stellt laut Andreas Ottofülling, Geschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, eine "gravierende Benachteiligung der Fahrzeughersteller, die sich an die Werberegelungen halten" dar.
Siehe auch: Tesla Smart Summon fährt wie "betrunken", so Konsumentenschützer
Autopilot ist nicht gleich Autonomie
Elon Musk hat in Vergangenheit immer wieder öffentlich geträumt, welches Selbstfahr-Potenzial in seinen Fahrzeugen steckt. Der Tesla-Chef hat dabei auch gemeint, dass man Teslas irgendwann einmal über hunderte und sogar tausende Kilometer herbeirufen kann und die Autos vollkommen selbstständig zum Besitzer fahren.Schon jetzt können Tesla-Käufer den Autopiloten dazubuchen und diesen unterstützend nutzen. Das bedeutet aber auch, dass die Fahrer stets die Hände am Lenkrad haben und auch aufmerksam das Geschehen auf der Straße beobachten müssen. Doch Kritiker werfen Tesla vor, dass der Name Autopilot samt dazugehöriger Werbung suggeriert, dass hier bereits vollständige Autonomie geboten wird.
Das hat Tesla im vergangenen Monat in den USA eine Klage der Autohändlervereinigung NJ Car eingebracht, diese wirft Tesla irreführende Werbung im Zusammenhang mit dem Begriff "Autopilot" vor. Wie das Handelsblatt berichtet, steht dem US-Unternehmen nun auch in Deutschland eine ganz ähnliche juristische Auseinandersetzung bevor.
Demnach hat die Münchner Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht München I eine Klage eingereicht. Damit will man Tesla zwingen, bestimmte Äußerungen zu unterlassen, allen voran den Begriff Autopilot zu verwenden und damit zu werben.
Der Wettbewerbsverband beklagt, dass Tesla weitreichende Versprechen macht und mit Funktionen wirbt, die es (hierzulande) noch gar nicht gibt. Dazu zählt das "Herbeirufen"-Feature und auch die Behauptung, dass man schon bald "automatisches Fahren innerorts" anbieten könne.
Das stellt laut Andreas Ottofülling, Geschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, eine "gravierende Benachteiligung der Fahrzeughersteller, die sich an die Werberegelungen halten" dar.
Siehe auch: Tesla Smart Summon fährt wie "betrunken", so Konsumentenschützer
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