Einreise in die USA: Auskunft zu Social-Media-Konten ab sofort Pflicht
Wer für die Einreise in die USA ein Visum benötigt, für den sind Angaben zu seinen Social-Media-Konten, E-Mail-Adressen und Telefonnummern ab sofort verpflichtend. Das betrifft etwa 15 Millionen Menschen pro Jahr. Reisende mit ESTA bleiben jedoch verschont.
Die Pflichtangabe von Mail-Adressen, Profilen bei Facebook, Twitter und Co. sowie aktuellen und früheren Telefonnummern war bei der Beantragung eines US-Visums bisher nur für Reisende ein Thema, die vor ihrer Einreise in die USA ein Land besuchten, das von Terrororganisationen kontrolliert wird. Für alle anderen war die Auskunft freiwillig.
Im März 2018 hatte das US-Außenministerium bereits angekündigt, die Informationen von allen Antragstellern einer Einreisegenehmigung einzuholen, was nun umgesetzt wird. Die aktuelle Stellungnahme: "Das US-Außenministerium hat seine Antragsformulare für Migranten- und Nicht-Migranten-Visa angepasst, um von den meisten Antragstellern zusätzliche Informationen zu erfragen, darunter auch Social-Media-Identifikation." (via Associated Press & Tagesschau).
Demnach müssen Reisende beim US-Visa-Antrag ihre Nutzernamen bestimmter Social-Media-Profile, E-Mail-Kontaktdaten und Telefonnummern der letzten fünf Jahre offenlegen. Die Angabe von Passwörtern, die bereits vor zwei Jahren im Gespräch war, wird nicht verlangt. Die meisten hiesigen und europäischen Reisenden bleiben von den neuen Pflichtangaben wahrscheinlich verschont. Deutschland ist Teil des Visa-Waiver-Programms, das einen Aufenthalt in den USA ohne Visum für bis zu 90 Tage erlaubt.
Im März 2018 hatte das US-Außenministerium bereits angekündigt, die Informationen von allen Antragstellern einer Einreisegenehmigung einzuholen, was nun umgesetzt wird. Die aktuelle Stellungnahme: "Das US-Außenministerium hat seine Antragsformulare für Migranten- und Nicht-Migranten-Visa angepasst, um von den meisten Antragstellern zusätzliche Informationen zu erfragen, darunter auch Social-Media-Identifikation." (via Associated Press & Tagesschau).
Demnach müssen Reisende beim US-Visa-Antrag ihre Nutzernamen bestimmter Social-Media-Profile, E-Mail-Kontaktdaten und Telefonnummern der letzten fünf Jahre offenlegen. Die Angabe von Passwörtern, die bereits vor zwei Jahren im Gespräch war, wird nicht verlangt. Die meisten hiesigen und europäischen Reisenden bleiben von den neuen Pflichtangaben wahrscheinlich verschont. Deutschland ist Teil des Visa-Waiver-Programms, das einen Aufenthalt in den USA ohne Visum für bis zu 90 Tage erlaubt.
Angaben bei Reisen mit ESTA freiwillig
Vorher muss jedoch sowohl bei privaten, als auch geschäftlichen Reisen in die Vereinigten Staaten ein ESTA-Antrag gestellt werden (Electronic System for Travel Authorization). Auch bei diesem sind Felder für Social-Media-Konten, Mailadressen und Telefonnummern vorhanden. Die meisten Angaben dazu sind jedoch optional. Zudem handelt es sich beim ESTA nicht um eine finale Einreise-, sondern nur um eine erste Anreisegenehmigung. Ob die US-Regierung die Pflichtangaben auch auf die visafreie Einreise ausweiten wird, ist bisher nicht bekannt.
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