iCloud-Löschung im Todesfall:
Gericht entscheidet gegen Apples AGB
Apple behält sich laut den AGB das Recht vor, im Todesfall die Daten eines Nutzers zu löschen. Auch wenn das nicht unbedingt mit deutschen Gerichtsentscheidungen zum Thema digitaler Nachlass zusammenpasst, gibt es daher einige Tipps, wie man seine Daten auch über den Tod hinweg für Verwandte zugänglich machen kann.
Das berichtet jetzt das Online-Magazin heise. Hintergrund ist die Klage vor dem Landgericht Münster, bei der eine Familie nach dem Tod des Vaters versucht hatte, Zugriff auf die iCloud-Daten zu erhalten. Apple hatte das abgelehnt, das Gericht hat Apple nun dazu gezwungen. Das Urteil ist aber nur eine Einzelfallentscheidung.
Die offiziellen Erben können lediglich den Account offiziell auflösen und die Daten löschen lassen, müssen dafür aber auch eine Kopie der Sterbeurkunde vorweisen. Ein Recht auf einen Zugriff gewährt Apple aber nicht.
Das Landgericht Münster hat nun verfügt, dass Apple den Erben trotz der Regelung der AGB Zugriff zu gewähren hat. Hierbei spielte wohl auch eine wichtige Rolle, dass der Verstorbene bei einer Auslandsreise verstorben war und die Angehörigen sich von den aufgezeichneten Daten in der iCloud Aufklärung über die Umstände des Todes erhofften.
Um ein Klageverfahren zu umgehen wird zudem geraten, dass man seinen digitalen Nachlass dahingehend regelt, dass man wichtige Account-Daten wie zum Beispiel für die iCloud mit als Anlagen zum Testament absichert, sodass Angehörige einfach und unbürokratisch Zugriff erhalten können.
Apple behält sich vor, die Daten der iCloud zu löschen
Laut Apples "Terms of Service" für die iCloud heißt es unter Punkt IV - "Nutzung des Dienstes durch dich" - im Abschnitt D, dass es kein Recht des Überlebenden für die Daten Dritter gibt. Apple behält sich vor, die Daten der iCloud zu löschen. Der iCloud-Account ist nicht übertragbar, alle Rechte sowohl an der Apple-ID als auch an allen hinterlegten Inhalten enden im Falle des Todes.Die offiziellen Erben können lediglich den Account offiziell auflösen und die Daten löschen lassen, müssen dafür aber auch eine Kopie der Sterbeurkunde vorweisen. Ein Recht auf einen Zugriff gewährt Apple aber nicht.
Das Landgericht Münster hat nun verfügt, dass Apple den Erben trotz der Regelung der AGB Zugriff zu gewähren hat. Hierbei spielte wohl auch eine wichtige Rolle, dass der Verstorbene bei einer Auslandsreise verstorben war und die Angehörigen sich von den aufgezeichneten Daten in der iCloud Aufklärung über die Umstände des Todes erhofften.
Um ein Klageverfahren zu umgehen wird zudem geraten, dass man seinen digitalen Nachlass dahingehend regelt, dass man wichtige Account-Daten wie zum Beispiel für die iCloud mit als Anlagen zum Testament absichert, sodass Angehörige einfach und unbürokratisch Zugriff erhalten können.
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