iCloud-Löschung im Todesfall: Gericht entscheidet gegen Apples AGB
Apple behält sich laut den AGB das Recht vor, im Todesfall die Daten eines Nutzers zu löschen. Auch wenn das nicht unbedingt mit deutschen Gerichtsentscheidungen zum Thema digitaler Nachlass zusammenpasst, gibt es daher einige Tipps, wie man seine ... mehr...
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Vielen Dank!
In meinen Daten hat keiner was verloren. Die gehören mir. Was ich mit wem schreibe ebenfalls. Nach meinem Tod soll darauf keiner Zugriff haben.
Weiterhin geht es auch um Account der sozialen Netzanbieter wie Facebook&Co. Die würden dann für immer so sein, als wäre die Person noch am Leben...
Aus diesem Grund ist ein Passwort-Manager eine super Möglichkeit, mit dem Masterpasswort Zugang zu schaffen für das Löschen der Daten, Accounts etc.
Trotzdem ist es aber natürlich relativ frech von Aple den angehörigen einen Teil des Nachlasses zu verweigern.
Wie lief das denn bisher wenn jemand gestorben ist die Verwandten oder Wildfremde haben sich um die Hinterlassenschaft gekümmert und Dokumente gesichtet.
Im Prinzip ist es nur mehr wie richtig das man Apple und co zwingen kann denn Account zu Öffnen.
Stell dir vor ein Verwandter stirbt du bist für etwaige Forderungen dann der Verantwortliche weil du durch nicht vorhandenen Zugriff auf das Digitale nichts Unternehmen konntest und es auch keine Papiere gibt.
Die Forderung ist Rechtens da du der Erbe bist und eigentlich nur noch auf Kulanz hoffen kannst aber verpflichtet dir diese zu Gewähren ist keiner.
Zumal gerade bei Materiellen der Gläubiger auch auf Rückgabe Pochen kann blöd wenn du etwas Weggegeben oder Weggeworfen hast wo du rein Rechtlich nicht zu berechtigt warst.
Das kann schon recht Teuer werden wenn Gebühren und Zinsen dazukommen ggf Inkasso oder Gericht.
Hat bestimmt jeder Verständnis wenn du sagst aber ich hatte keinen Zugriff ;).
Das Problem Heute ist das zuviel Digital Passiert und eigentlich nichts Rechtlich geregelt ist für den Todesfall.
Die meisten Probleme würden sich erübrigen wenn die Leute einfach eine E-Mail Erstellen die nur für die Wiederherstellung da ist und für nichts anderes.
Dann braucht es nur noch eine Liste wo die E-Mail samt Passwort und hoffentlich alle Benutzernamen mit Beschreibung was es ist aufgeführt sind.
Das ganze bei einem Notar hinterlegt oder zwischen den Dokumenten versteckt.
Noch "lustiger" ist es, wenn du (warum auch immer) im Koma liegst und du keine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung etc hast, dann wird dir per Gericht ein Vormund bestimmt, welcher nicht aus deinem persönlichen Umfeld stammt.
Solch Sachen wie Cloud, Social Media, Festplatten, Smartphones usw. nannten sich vor ein paar Jahren einfach anders man hatte aber eigentlich die selben Probleme.
Ich versuch mal verständlich zu machen:
E-Mail = Postfach in der Filiale
Cloud = Keller, Garage, Mietlager, Schränke, andere Wohnung usw.
Digitale Speichermedien = Papier, Video, Tonbänder
Smartphone/Händy = Telefonbuch, Organizer, Zettelwirtschaft
Eine Liste die sich ewig Verlängern ließe.
Nehmen wir mal an eine ältere Dame z.B. deine Oma Stirbt du musst den Haushalt Auflösen kannst dir aber nicht Leisten jemanden zu Beauftragen.
Beim Durchsehen findest du im Keller einen Karton mit Pikanten Bildern und Videos von deiner Oma, klar Fotos sieht man noch aber Videos müsste man erst einmal in ein Gerät einlegen.
Wo ist aber nun der Unterschied zum Digitalen Account ?
Das Analoge hatte sogar Vorteile es gab keine Firmen wie Facebook die an allem irgendwelche Rechte hatten und sogar Bilder und Videos verwerten dürften.
Glaubst nicht dann schau mal genau in die AGBs der ganzen Angebote irgendwo steht da fast überall wir können wenn wir wollen tun dies und das .
Und sei mal Ehrlich wer Tod ist dem kann es völlig egal sein weil eh keinen Einfluss mehr hat aber für Hinterbliebene kann es halt wichtig werden.
Es gab schon Fälle wo es zur Klärung der Todesumstände wichtig ist Zugriff zu bekommen.
Man denke an die Eltern von Kindern die Kämpfen müssten in den Facebook Account zu kommen um Nachweisen zu können das ihr Kind Opfer war.