Apple Store-Diebstahl: Falscher Verdächtigter will 1 Mrd. $ Schadensersatz

Ein Jugendlicher hat den Computerkonzern Apple auf eine enorme Menge Schadensersatz verklagt, weil er aufgrund falscher Zuordnungen durch Gesichtserkennungs-Systeme als Krimineller gebrandmarkt und verhaftet wurde. Eine satte Milliarde will der Betroffene nun von dem kalifornischen Konzern haben.
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Der 18-Jährige wurde im vergangenen November in New York verhaftet. Ihm wurde dabei vorgeworfen, diverse Apple Stores bestohlen zu haben. Allerdings hätte man mit einem genauen Blick in die Ermittlungsakten wohl schnell darauf kommen können, dass man es nicht mit dem Täter zu tun hat. Denn das darin enthaltene Foto zeigte laut einem Bericht der US-Nachrichtenagentur Bloomberg klar eine andere Person.

Wie sich mit der Zeit herausstellte, hatte der Betroffene lediglich vor einiger Zeit seinen Schülerausweis verloren, der nicht mit einem Foto versehen ist. Dieser wurde offenbar vom eigentlichen Dieb gefunden und als Identifikation im Apple Store eingesetzt. Als man dann auf den Überwachungskameras nach dem Ladendieb fahndete, wurde die entsprechende Verbindung hergestellt.

Mangelnde Sorgfalt

Der Beschuldigte aus New York konnte glücklicherweise relativ leicht Alibis für die jeweiligen Tatzeitpunkte vorweisen. So hielt er sich nachweislich auf einem Abschlussball seiner High School auf, als ein Ladendiebstahl in Boston stattfand. Und auch bei anderen Taten war er stets an signifikant entfernten Orten anwesend.

Dass die dünne Verkettung von Gesichtserkennung und den Daten auf dem Ausweis zu einer Verhaftung führte, ist nach Einschätzung des Betroffenen darauf zurückzuführen, dass schon das Sicherheitspersonal bei Apple keine hinreichende Prüfung durchführte, sondern der Polizei quasi schon eine vermeintlich fertig durchrecherchierte Akte übergab. Aufgrund der daraus resultierenden Probleme sieht man einen Schadensersatz als gerechtfertigt an. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass ein Gericht der Milliardenforderung nachkommt. Diese dürfte wohl dazu dienen, dass die Anwälte des Unternehmens gar nicht erst versuchen, mit einem marginalen Betrag eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Siehe auch: Apple muss Flaggschiff-Store wegen Wanzeninvasion schließen
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