Alle Beschwerden für die Tonne:
Datenschutzbehörde hat Technik-Panne
Datenschutzbehörden in ganz Deutschland stellen unter anderem Online-Formulare bereit, über die Bürger, aber auch Vereine, Verbände und Unternehmen Beschwerden einreichen können. In Niedersachsen sind jetzt wegen schwerer technischer Probleme wochenlang alle Meldungen sozusagen in der Tonne gelandet: Sie gingen einfach nicht bei der Behörde ein.
Wie die Behörde laut Heise seit Kurzem in einer Meldung auf der eigenen Homepage mitteilt, hat ein Fehler im Online-Beschwerdeformular dafür gesorgt, dass alle Eingaben vom 6.12.2018 bis zum 21.01.2019 einfach gar nicht an das Amt übermittelt wurden. Wie das Datenschutzamt weiter ausführt, sind auch alle Meldungen von dem Problem betroffen, bei denen die Absender eine Versandbestätigung erhalten haben. Welcher Natur das angeführte "technische Problem" ist, wollte die Behörde bisher nicht weiter ausführen.
Wie Heise ausführt, scheint das Problem für die Behörde dabei durchaus weitreichend: Neben Beschwerden könnten bei der Behörde auch Meldungen zu konkreten Datenschutzverletzungen im genannten Zeitraum verloren gegangen sein - nach Art. 33 der DSGVO müssen diese meist innerhalb von 72 Stunden nach entsprechenden Verstößen eingehen, sind in diesem Fall aber wohl auch der Panne zum Opfer gefallen.
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Alle Meldungen gingen für sechs Wochen im Nichts verloren
Um Datenschutz effektiv möglich zu machen, ist es auch wichtig, dass die entsprechenden Behörden auf Verstöße und Probleme hingewiesen werden können. Neben der Möglichkeit, in E-Mails und Briefen entsprechende Meldungen vorzunehmen, setzen viele der Landesbehörden auf Online-Formulare. Das Amt der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen hat aber genau hier jetzt mit schweren technischen Problemen zu kämpfen.Wie die Behörde laut Heise seit Kurzem in einer Meldung auf der eigenen Homepage mitteilt, hat ein Fehler im Online-Beschwerdeformular dafür gesorgt, dass alle Eingaben vom 6.12.2018 bis zum 21.01.2019 einfach gar nicht an das Amt übermittelt wurden. Wie das Datenschutzamt weiter ausführt, sind auch alle Meldungen von dem Problem betroffen, bei denen die Absender eine Versandbestätigung erhalten haben. Welcher Natur das angeführte "technische Problem" ist, wollte die Behörde bisher nicht weiter ausführen.
Wie Heise ausführt, scheint das Problem für die Behörde dabei durchaus weitreichend: Neben Beschwerden könnten bei der Behörde auch Meldungen zu konkreten Datenschutzverletzungen im genannten Zeitraum verloren gegangen sein - nach Art. 33 der DSGVO müssen diese meist innerhalb von 72 Stunden nach entsprechenden Verstößen eingehen, sind in diesem Fall aber wohl auch der Panne zum Opfer gefallen.
Vorerst nur per Brief, Fax und E-Mail
Aktuell bittet das Amt die Betroffenen, ihre "Beschwerden und Meldungen von Datenschutzverletzungen" erneut abzugeben. Das fehlerhafte Online-Formular kann die Behörde auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wieder zur Verfügung stellen. Neben dem Postweg und per Fax können diese Beschwerden aber immerhin per E-Mail auch auf elektronischem Weg erfolgen.Download W10Privacy - Mehr Datenschutz für Windows 10
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