iMessage-Klage gegen Apple gescheitert:
e*Message steht im Regen
Die Berliner Firma e*Message hat einen Rechtsstreit gegen Apple wegen der Markenrechte um den Namen iMessage verloren. Das Landgericht Braunschweig wies die Klage ab. Eine Verwechslungsgefahr konnten die Richter hier schlicht nicht erkennen. Doch damit könnte der Rechtsstreit noch nicht beendet sein.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass e*Message den Geschäftsgegenstand beschreibe, wobei das "E" wie bei E-book oder E-Cash für elektronisch stünde. Das englische Wort Message sei bekannt in der Bedeutung im Sinne einer Nachricht. Eine Verwechslungsgefahr zwischen e*Message und iMessage bestehe nicht, weil die Tätigkeitsfelder, in denen die Marken verwendet werden, nur gering ähnlich seien, argumentiert das Gericht.
Und für den Kläger könnte die Entscheidung zur Klage sogar komplett nach hinten losgehen: Die Richter meinen, dass e*Message nicht einmal ein schutzfähiges Unternehmenskennzeichen sei. Der Begriff stünde für elektronische Nachrichten und müsse auch für andere Unternehmen freigehalten werden.
Da das Urteil gegen Apple noch nicht rechtskräftig ist, kann der Kläger Berufung einlegen. "Wir bedauern die Entscheidung des Landgerichtes. Sobald wir genaue Kenntnis zur Urteilsbegründung haben, werden wir diese auswerten und über weitere Schritte entscheiden", sagte Dietmar Gollnick, Geschäftsführer von e*Message.
Und für den Kläger könnte die Entscheidung zur Klage sogar komplett nach hinten losgehen: Die Richter meinen, dass e*Message nicht einmal ein schutzfähiges Unternehmenskennzeichen sei. Der Begriff stünde für elektronische Nachrichten und müsse auch für andere Unternehmen freigehalten werden.
Berufung wird geprüft
Bei e*Message handelt sich um einen sogenannten Pagerdienst. Mit diesem ist wie bei Apples Messages die Übertragung akustischer, numerischer und alphanumerischer Nachrichten möglich. Der Nutzer ist aufgrund der verwendeten Frequenzen auch in Kellern, Garagen und Fahrstühlen erreichbar. Das macht den Dienst für Ärzte und Feuerwehrleute besonders interessant, während sich Apple vornehmlich auf Endverbraucher konzentriere, heißt es in der Urteilsbegründung.Da das Urteil gegen Apple noch nicht rechtskräftig ist, kann der Kläger Berufung einlegen. "Wir bedauern die Entscheidung des Landgerichtes. Sobald wir genaue Kenntnis zur Urteilsbegründung haben, werden wir diese auswerten und über weitere Schritte entscheiden", sagte Dietmar Gollnick, Geschäftsführer von e*Message.
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