Teenie verbrät 83.000 Euro für In-App-Käufe, Mutter will Geld zurück

Die Mutter einer 16-jährigen Chinesin will das von ihrer Tochter für In-App-Käufe ausgegebene Geld zurück und zieht dafür gegen einen App-Entwickler vor Gericht. Die Tochter hatte den Ausweis und die Kontodaten der Mutter gestohlen, um in der App Inke virtuelle Geschenke an männ­li­che Streaming-Hosts im Umfang von 83.000 Euro zu machen.
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Die 16-jährige Chinesin Xiao Ya hatte nach einem Umzug nach Kanada wohl aus Einsamkeit sehr viel Zeit mit der Streaming-App Inke verbracht. Dort erzählen vorwiegend gut gestylte männliche Hosts Dinge aus ihrem Alltag. Um die Video-Streamer zu unterstützen, können die Zuschauer diesen virtuelle Geldgeschenke machen, welche über In-App-Käufe abgewickelt werden. Über einen Zeitraum von mehreren Monaten hatte die junge Chinesin dafür um­ge­rech­net 83.000 Euro ausgegeben.


Ihre Mutter, eine hochrangige Angestellte bei einem chinesischen Unternehmen, hat den Ent­wickler der Inke-App Beijing MeeLive Net­work Technology nun vor Gericht verklagt. Die­ser soll ihr die abgebuchten Beträge wieder zu­rück­erstatten. Die Chancen dafür stehen aber schlecht, da ihre Klage in China eingereicht wur­de, aber ein Großteil der Transaktionen aus dem Ausland abgewickelt wurden.

In-App-Käufe in der Kritik

Der Fall aus China ist nur einer von vielen, bei denen Jugendliche oft horrende Ausgaben ver­ur­sachen, für die dann die Eltern geradestehen müssen. So ist etwa der Fall eines 15-jährigen Jungen aus Belgien bekannt, der mit der Kreditkarte seines Vaters In-App-Käufe im Spiel Game of War: Fire Age im Umfang von insgesamt 37.000 Dollar tätigte.

Die gerade für Kinder und Jugendliche in ihren Konsequenzen oft nicht leicht nach­voll­zieh­ba­ren In-App-Käufe stehen deshalb schon länger in der Kritik. Die US-Handelskommission FTC begann deshalb etwa schon vor einigen Jahren Druck auf Apple, Amazon und andere Kon­zer­ne auszuüben und eine automatische Schutzfunktion gegen ungewollte In-App-Käufe einzufordern. In der EU gibt es bislang kaum Regelungen für In-App-Käufe, wie sie bei­spiels­wei­se der NRW-Justizminister Peter Biesenbach von der CDU einfordert.
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