NRW-Justizminister mahnt gesetzliche Regelung für In-App-Käufe an
Dass es für In-App-Käufe von so genannten Freemium-Apps noch immer kaum Regelungen auf EU-Ebene gibt, kann der neue NRW-Justizminister Peter Biesenbach von der CDU nicht verstehen. In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur DPA forderte er jetzt eine gesetzliche Begrenzung von Risiken bei In-App-Käufen.
Über die Probleme mit In-App-Käufen wurde in den letzten Jahren schon viel berichtet. Meist geht es dabei um Kinder, die ohne Einverständnis ihrer Eltern manchmal tausende Euro bei In-App-Käufen von Spielen verschleuderten. Aber auch bei Erwachsenen ist es weit verbreitet, sich für In-Game-Währungen in Schulden zu stürzen. Laut aktuellen Zahlen liegt allein in Deutschland der Umsatz mit In-App-Angeboten bei fast 400 Millionen Euro.
Schon andere Politiker hatten Regelungen angemahnt und die In-App-Käufe immer häufiger in Verbindung mit Spielsucht gebracht. Die EU-Kommission hatte auch einige erste Anläufe genommen.
Bis die EU oder der Bund nun tätig wird, rät Biesenbach in der Zwischenzeit zu mehr Eigenverantwortlichkeit. Im Zusammenhang mit Kindern gilt der altbewährte Merksatz "wenn es ruhig wird im Kinderzimmer lieber einmal öfter schauen, was die Kleinen gerade anstellen."
Siehe auch: EU-Kommission bemängelt Apples In-App-Kauf-Kennzeichnung
Geregelt werden muss es
Dieser Markt muss besser reguliert werden, meint Biesenbach. Falls die EU nicht langsam einmal in der Hinsicht etwas erlässt, müsse da alternativ zunächst einmal auf Bundesebene etwas geschehen. "Wenn Brüssel weiterhin nichts tut, werden wir das auf nationaler Ebene gesetzlich regeln. Geregelt werden muss es", sagte Biesenbach der Deutschen Presse-Agentur.Strenge Kontrolle
Mittlerweile gäbe es zwar bessere Schutzmechanismen von Seiten der Anbieter wie Google, Microsoft oder Apple, die die Höhe der Einkäufe zumindest theoretisch begrenzen können. Zudem entscheiden Gerichte auch im Sinne der Eltern, falls ihre minderjährigen Kinder hohe Rechnungen produziert haben. Dennoch fehlt laut Peter Biesenbach die Rechtsicherheit und eine strenge Kontrolle der Angebote. Schließlich sind einige Angebote die schon einzeln mehrere Hundert Euro teuer sein können, eigentlich als sittenwidrig zu werten. Anbieter sollten verpflichtet werden, künftig solche In-App-Käufe den Entwicklern direkt zu verbieten.Schon andere Politiker hatten Regelungen angemahnt und die In-App-Käufe immer häufiger in Verbindung mit Spielsucht gebracht. Die EU-Kommission hatte auch einige erste Anläufe genommen.
Bis die EU oder der Bund nun tätig wird, rät Biesenbach in der Zwischenzeit zu mehr Eigenverantwortlichkeit. Im Zusammenhang mit Kindern gilt der altbewährte Merksatz "wenn es ruhig wird im Kinderzimmer lieber einmal öfter schauen, was die Kleinen gerade anstellen."
Siehe auch: EU-Kommission bemängelt Apples In-App-Kauf-Kennzeichnung
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