Bayerische Datenschützer:
Windows 10 ist datenschutzkonform nutzbar
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist bei einer Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dass Windows 10 Enterprise in Unternehmen datenschutzkonform eingesetzt werden kann. In einem 19-seitigen Prüfbericht kritisieren die Datenschützer allerdings auch das Fehlen von ausführlichen Anleitungen seitens Microsoft.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat bei seiner Überprüfung die von Windows 10 Enterprise erzeugten Datenströme in den Windows-Builds 14393 und 15063 untersucht. Bei der Analyse wurden verschiedene Einstellungen in den Windows-Richtlinien und die Möglichkeit der Deaktivierung verschiedener Funktionen mit berücksichtigt. Ausgewertet wurden etwa automatisch erzeugte Telemetrie-Daten, Absturzberichte, vorinstallierte Anwendungen und erfasste Details zu Hardware und Nutzung. Eine besondere Rolle spielte dabei auch der tief im System integrierte Sprachassistent Cortana, welcher nur über die Cloud nutzbar ist, und dementsprechend Daten von Windows 10 auf Microsoft-Server überträgt.
Generell kommt die BayLDA aber zu dem Schluss dass "Datenübertragungen von den Nutzern mittlerweile weitestgehend gesteuert werden können". Dies sei teilweise allerdings etwas aufwändig. Die Kriterien der europäischen Datenschutzgrundverordnung kamen bei der Prüfung übrigens nicht zur Anwendung. Diese bewertet nach dem Prinzip "Privacy by Default" die Standardeinstellungen von Software, welche laut Andreas Sachs, dem Leiter des Prüflabors, vor allem für Privatpersonen wichtig seien. Bei Unternehmen sei zu erwarten, dass diese über das entsprechende Know-How verfügten, um die Einstellungen entsprechend anzupassen.
Microsoft hatte bei Windows 10 nach anfänglicher Kritik die Privatsphäreneinstellungen transparenter gemacht und für mehr Einstellungsmöglichkeiten gesorgt. Seit dem Windows 10 Creatos Update falle das Feedback zu den verbesserten privatsphärerelevanten Teilen des Betriebssystems überwiegend positiv aus, sagt Microsoft.
Datenübertragung beim Entpacken
Aber auch der SmartScreen-Filter im Edge-Browser und die Unzip-Funktion im Windows Explorer überträgt Daten an Microsoft. Der SmartScreen ließe sich zwar deaktivieren und die Datenübertragung sei für den Anwender auch nachvollziehbar, anders gestalte sich das aber bei der Entpackfunktion. Warum diese Daten über das Netz überträgt ist auch für die BayLDA nicht nachvollziehbar. Die Behörde hat Microsoft deshalb um Aufklärung gebeten.Generell kommt die BayLDA aber zu dem Schluss dass "Datenübertragungen von den Nutzern mittlerweile weitestgehend gesteuert werden können". Dies sei teilweise allerdings etwas aufwändig. Die Kriterien der europäischen Datenschutzgrundverordnung kamen bei der Prüfung übrigens nicht zur Anwendung. Diese bewertet nach dem Prinzip "Privacy by Default" die Standardeinstellungen von Software, welche laut Andreas Sachs, dem Leiter des Prüflabors, vor allem für Privatpersonen wichtig seien. Bei Unternehmen sei zu erwarten, dass diese über das entsprechende Know-How verfügten, um die Einstellungen entsprechend anzupassen.
Microsoft hatte bei Windows 10 nach anfänglicher Kritik die Privatsphäreneinstellungen transparenter gemacht und für mehr Einstellungsmöglichkeiten gesorgt. Seit dem Windows 10 Creatos Update falle das Feedback zu den verbesserten privatsphärerelevanten Teilen des Betriebssystems überwiegend positiv aus, sagt Microsoft.
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