Windows 10 Datenschutz: Verbraucherzentrale verklagt Microsoft
Microsoft gerät erneut ins Visier von Verbraucherschützern. Die Verbraucherschutzzentrale NRW zieht jetzt gegen den Konzern vor Gericht, weil Nutzer von Windows 10 nach ihrer Meinung nicht ausreichend über den Datenschutz aufgeklärt werden.
Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Microsoft sorge nicht dafür, dass Nutzer von Windows 10 ausreichend darüber informiert werden, welche Daten bei der Nutzung des neuen Betriebssystems gesammelt und übermittelt werden. Darüber hinaus ist nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW die von Microsoft eingesetzte Datenschutzklausel in ihrer jetzigen Form schlicht unzulässig.
Nach Meinung der Verbraucherschützer müssten "solche brisanten Klauseln" von Microsoft optisch deutlich hervorgehoben werden, so dass es Nutzern überhaupt möglich ist, klar erkennen zu können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen. Da der Konzern die Bedingungen außerdem "zu lang, unübersichtlich und unbestimmt" gestaltet habe, sei es Nutzern nicht möglich, sich ausreichend darüber zu informieren, "in welche Datenerhebung und -nutzung sie konkret einwilligen".
Die Verbraucherschutzzentrale NRW hatte Microsoft aufgefordert, die unzureichende Datenschutz-Klausel anzupassen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da sich der Konzern weigerte, dieser Aufforderung nachzukommen, haben die Verbraucherschützer jetzt Klage (Az.: 12 O 909/16) vor dem Landgericht München I eingereicht.
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Wegen Datenschutzbedenken vor Gericht
Seit der Veröffentlichung der ersten Preview-Version von Windows 10 wird ein Thema ohne Frage am heißesten diskutiert: der Datenschutz. Für Microsoft hat dieser Aspekt zunehmend auch konkrete Folgen abseits von wütenden und genervten Nutzern. Nachdem im Dezember 2015 die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen des Zwangsdownloads von Windows 10 abgemahnt hatte, hat jetzt die Verbraucherschutzzentrale NRW gegen den Konzern Klage eingereicht.Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Microsoft sorge nicht dafür, dass Nutzer von Windows 10 ausreichend darüber informiert werden, welche Daten bei der Nutzung des neuen Betriebssystems gesammelt und übermittelt werden. Darüber hinaus ist nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW die von Microsoft eingesetzte Datenschutzklausel in ihrer jetzigen Form schlicht unzulässig.
Abgemahnt und dann verklagt
"Für das Upgrade müssen Lizenzbestimmungen akzeptiert werden. Per Klausel verlangt Microsoft darin die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung, auf die der Softwareriese in der Klausel verwies", wird die aktuelle Situation in der Meldung zur Klageerhebung beschrieben.Nach Meinung der Verbraucherschützer müssten "solche brisanten Klauseln" von Microsoft optisch deutlich hervorgehoben werden, so dass es Nutzern überhaupt möglich ist, klar erkennen zu können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen. Da der Konzern die Bedingungen außerdem "zu lang, unübersichtlich und unbestimmt" gestaltet habe, sei es Nutzern nicht möglich, sich ausreichend darüber zu informieren, "in welche Datenerhebung und -nutzung sie konkret einwilligen".
Die Verbraucherschutzzentrale NRW hatte Microsoft aufgefordert, die unzureichende Datenschutz-Klausel anzupassen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da sich der Konzern weigerte, dieser Aufforderung nachzukommen, haben die Verbraucherschützer jetzt Klage (Az.: 12 O 909/16) vor dem Landgericht München I eingereicht.
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